Mißbrauch

[194] Mißbrauch (lat. abusus), der falsche, schlechte Gebrauch, den man gegenüber einer Person oder von einer Sache macht. Zivilrechtlich entstehen aus mißbräuchlichem Handeln keine Rechte. Strafrechtlich bedroht ist M. einer willenlosen, bewußtlosen oder geisteskranken Frauensperson, M. des Ansehens und M. der Amtsgewalt (s. Amtsvergehen)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 194.
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