Ohr

Sinnenorgane des Menschen II.
Sinnenorgane des Menschen II.

[302] Ohr (Auris), das Organ des Gehörsinns (s. Gehör), besteht aus einer schalleitenden (äußeres und mittleres O.) und einer schallempfindenden Abteilung (inneres O. [Tafel: Sinnesorgane II, 1-6]). Das äußere O. besteht aus der Ohrmuschel (Auricula) und dem äußern Gehörgang, 2,4 cm lg., mit den Ohrschmalzdrüsen. Die Grenze zum Mittelohr bildet das Trommel- oder Paukenfell (Membrana tympani), eine schiefgestellte dünne Haut. Hinter ihr liegt die Pauken- oder Trommelhöhle (Cavitas tympani), die durch die Ohrtrompete oder Eustachische Röhre (Tuba Eustachii) mit dem Nasenrachenraum verbunden ist, und in der sich dem Trommelfell gegenüber zwei kleine, von einer zarten Membran geschlossene Öffnungen, das ovale der Vorhoffenster (Fenestra ovalis) und das runde oder Schneckenfenster (Fenestra rotunda) befinden, beide zum innern O. führend. Endlich sind noch in ihr die durch Gelenke miteinander verbundenen Gehörknöchelchen (der Hammer am Trommelfell, der Amboß mit dem Linsenfortsatz und an letzterm der Steigbügel, dessen Fußplatte das ovale Fenster schließt). Das innere O. oder das Labyrinth liegt im innersten Teile des sehr festen Felsenbeins und besteht aus dem Vorhof (Vestibulum) mit den Vorhofssäcken, den drei Bogengängen oder halbzirkelförmigen Kanälen (am hintern Abschnitt des Vorhofs) und der Schnecke (Cochlea; am untern vordern Teile des Vorhofs). In der letztern werden drei Spiralgänge oder Treppen unterschieden: Vorhofstreppe, Paukentreppe und Schneckengang oder Schneckenkanal (Canalis cochelaris), in dem sich das Cortische Organ mit den Haar- oder Hörzellen findet. Das innere O. ist von einer Flüssigkeit (Labyrinthwasser) angefüllt, das alle Räume desselben untereinander verbindet und auch die Hörzellen bespült.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 302.
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