Pfandbrief

[390] Pfandbrief, s.v.w. Hypothekenbrief (s. Hypothek); insbes. die meist auf den Inhaber lautenden Schuldscheine landschaftlicher Kreditvereine, für welche Immobiliargüter verpfändet sind.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 390.
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