Revérs

[523] Revérs (lat.), schriftliche Gegenverpflichtung, Angelöbnis, dieses oder jenes zu leisten oder zu unterlassen; im Gegensatz von Avers (s.d.) die Rückseite einer Münze; an Herrenröcken: der Um- oder Aufschlag; in Festungen: die dem feindlichen Feuer abgewendete Seite von Wällen, Gräben etc. Reversbriefe, Reversalĭen, Versicherungen, in denen ein Fürst beim Regierungsantritt verspricht, die Rechte und Freiheiten seiner Untertanen nicht anzutasten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 523.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: