Rezéß

[524] Rezéß (lat.), eigentlich Rückgang, Abschied, das Endergebnis gepflogener Verhandlungen, z. B. Landtags- oder Reichstags-R.; Vereinbarung über streitige Verhältnisse, Vergleich (Erb-, Familien-, Dienst-, Fron-R.); Rezeßgelder, [524] verglichene Leistungen; früher auch eine beim Bergbau übliche Abgabe an den Landesherrn. Rezeßherrschaften, mediatisierte Herrschaften (z. B. die Schönburgschen in Sachsen), deren Verhältnis zum Staat durch Verträge festgestellt ist.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 524-525.
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