Abschied

[7] Abschied, s.v.w. Dienstentlassung, auch Urkunde darüber; im frühern Deutschen Reich die Urkunde, welche am Schluß des Reichstags die gesamten Beschlüsse nebst den kaiserl. Entschließungen zusammenfaßte (Reichs-A., Reichsrezeß); der sog. jüngste (letzte) Reichs-A. datiert von 1654. Ähnlich noch in Sachsen und Braunschweig der Landtags-A.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 7.
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