Steuern

[766] Steuern, Beiträge, die Staaten (Staats-S.) und Gemeinden (Gemeinde-Abgaben) von ihren Angehörigen zur Deckung der Staats- und Gemeindebedürfnisse erheben. Man unterscheidet Schatzungen, die sich an die Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Person halten (Vermögens-, Grund-, Erbschafts-, Stempel-S. und Kopf-, Personal-, Klassen-, Einkommen-, Grundrenten-, Kapitalrenten-, Gewerbe- und Lohn-S.), und Aufschläge (Aufwands-, Verbrauchs-S.), die an die Ausgaben des Steuerpflichtigen, an einzelne wirtschaftliche Vorgänge anknüpfen (Zölle, Bier-, Branntwein-, Mahl-, Schlacht-, Tabak-S. etc.); oder direkte S., welche von eben der Person gefordert werden, die sie nach Absicht der Behörde auch tragen soll, und indirekte S., die von jemand gefordert werden, der sie gewissermaßen nur vorschußweise leistet und auf diejenigen, die davon betroffen werden sollen, abwälzt, oder Personal- und Real-S., sofern sie entweder die Personen nach ihren besondern Verhältnissen oder gewisse Objekte unabhängig vom Besitzer treffen. – Vgl. Schäffle (1880 u. 1895-96), Fuistin (1902), von Heckel (1904).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 766.
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