Verrat

[915] Verrat, nach älterm deutschen Recht das treulose Handeln gegen Personen, denen man zu Treue verpflichtet ist, jetzt strafbar als Hochverrat (s.d.), Landesverrat (s.d.) und als Verletzung fremder Geheimnisse.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 915.
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