Verstrickung

[917] Verstrickung, Konsination, Internierung, im Strafrecht des Mittelalters zwangsweise Anweisung eines bestimmten Aufenthaltsortes, mit Verbot, diesen Ort zu verlassen, ähnlich der heutigen Polizeiaufsicht; jetzt die Unterwerfung einer Sache unter die behördliche Verfügungsgewalt durch Pfändung oder Beschlagnahme; Verstrickungsbruch, s.v.w. Arrestbruch (s.d.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 917.
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