Consistorium

[472] Consistorium, die Versammlung, das Collegium geistlilicher Räthe, welche eine Behörde über die Angelegenheiten der Kirche bilden. Das römische Consistorium ist aus sämmtlichen Cardinälen unter dem Vorsitze des Papstes zusammengesetzt und entscheidet über wichtige, allgemeine Kirchenangelegenheiten. Das bischöfliche Consistorium ist aus den Canonicis einer Kathedrale und andern geistlichen Räthen gebildet. – Bei den Protestanten besteht das Consistorium aus weltlichen und geistlichen Räthen, welche eine Behörde bilden, die über die Geistlichen Aufsicht führt und alle kirchlichen Angelegenheiten ordnet, so unter Andern auch Ehescheidungen, Dispensationen etc.[472]

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 2. Leipzig 1834, S. 472-473.
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