Sultan (türk. Herrschertitel)

[476] Sultan (türk. Herrscherrtitel), so viel als ein Gewaltiger, ein Herrscher, der Titel mehrerer muhammedanischen Monarchen. Vornehmlich wird so der türkische Kaiser (auch Großsultan) genannt. In der polirten Conversationssprache begrüßen die Türken mit diesem Titel auch andere Personen, und er dürfte dann unserem »mein Herr« gleich stehen. Die Gemahlinnen des S's werden von den Europäern Sultaninnen genannt: doch kommt dieser Ehrenname nur den wirklichen, dafür erklärten Gemahlinnen zu. Die Türken selbst nennen die Sultaninnen nur: die erste, zweite etc. Frau des S's. Die Töchter der Kaiser werden jedoch mit diesem Namen in Constantinopel selbst begrüßt, und führen ihn fort, auch wenn sie sich mit niedriger gestellten Personen verheirathen; die Töchter einer solchen Ehe heißen dann Kanüm Sultaninnen, d. h. Frauen vom Geblüt. Diejenige Gemahlin, welche dem Kaiser den ersten Prinzen gebar, nennen die Europäer die Sultanin Favorite, und sie nimmt im Serail unter allen Damen den ersten Rang ein, wofern ihr Sohn nicht vor dem regierenden Kaiser stirbt, und dieser einen neuen Nachfolger von einer zweiten Frau erhält. Die Mutter des regierenden Kaisers heißt Walidet-Sultanin oder Sultanin Valide, Sultanin-Mutter. Sie hat vielen Einfluß in den Staatsgeschäften und wird mit der ausgezeichnetsten Ehrerbietung behandelt: auch darf der S. ohne ihren Willen keine neue Gemahlin wählen.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 9. [o.O.] 1837, S. 476.
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