Inhärenz

[513] Inhärenz (inhaerere, anhaften) heißt das Verhältnis der Accidentien (s. d.) zur Substanz (s. d.), der Eigenschaften zum Dinge. Die Accidentien »inhärieren« der Substanz, »haften« ihr an, sind von ihr »getragen«. Das Inhärenzverhältnis hat sein anschauliches Urbild im Verhältnisse der Erlebnisse, Zustände eines Ich zu diesem selbst. »Inhaerere est existere in aliquo, ut in subiecto, a quo habet actualem dependentiam inhaesivam; accidens esse in subiecto per intimam praesentiam« (GOCLEN, Lex. philos. p. 242 f.). Nach HUME gibt es keine Inhärenz; die Perceptionen bedürfen keines Trägers (Treat. sct. 5). KANT erklärt: »Wenn man... diesem Realen an der Substanz ein besonderes Dasein beilegt (z.B. der Bewegung, als einem Accidenz, der Materie), so nennt man dieses Dasein die Inhärenz, zum Unterschiede vom Dasein der Substanz, das man Subsistenz nennt« (Kr. d. r. Vern. S. 178). HERBART sieht im Inhärenzverhältnis[513] einen Widerspruch (S. Ding). Nach SCHUPPE: ist die Substanz (s. d.) das Inhärenzverhältnis selbst (Log. S. 33). Vgl. Ineinander.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 513-514.
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