Neuere Literatur.

[22] Im Jahre 1906 ist die zweite Auflage von BRUNNERS »Deutsche Rechtsgeschichte« (Bd. I) erschienen. Die Divergenzen mit meiner Auffassung der germanischen Verfassungszustände sind darin nur an einigen nebensächlichen Punkten berührt, so daß die ganze Tragweite des Gegensatzes nicht zum Ausdruck kommt.

Bei der fundamentalen Bedeutung dieser Differenzen für die Auffassung und das Verständnis der europäischen Geschichte nach den verschiedensten Richtungen will ich hier anhangsweise die wesentlichsten Punkte übersichtlich zusammenstellen.

Brunner läßt die germanische Völkerschaft in Tausendschaftsgaue zerfallen (S. 158); die Gaue bestehen aus einer Anzahl von Dörfern; daneben gibt es einen reinen Personalverband von Hundertschaften zu Kriegs- und Gerichtszwecken (S. 159); endlich bilden Gruppen von mehreren Familien den sehr wichtigen Verband der Sippe oder des Geschlechts, das seine Abstimmung in männlicher Linie auf denselben Stammvater zurückführt (S. 111). An der Spitze des Gaus stehen Gaufürsten, an der Spitze der Hundertschaften Vorsteher, die vielleicht schon früh Hunni hießen (S. 163). Von den Dorf-Vorstehern, die doch auch noch existiert haben müssen, da die Dörfer agrarische Wirtschafts-Einheiten bildeten, ist nichts gesagt. Ebensowenig von Geschlechts-Ältesten, obgleich auch diese bei den zahlreichen Funktionen, die dem Geschlecht zufallen, unmöglich entbehrt werden konnten, auch gelegentlich von Brunner selbst (S. 119, Schluß des ersten Absatzes) vorausgesetzt werden.

An die Stelle dieses komplizierten, mit seinen räumlichen und personalen Einteilungen sich mehrfach kreuzenden Aufbaues setze ich die einfache Einteilung in Hundertschafts-Gaue; jeder solche Gau hat eine große Ansiedlung; die Bewohner leiten ihre Abkunft von einem Stammvater ab und nennen sich deshalb auch ein Geschlecht oder eine Sippe. Der Vorsteher dieses Geschlechts, das zugleich Dorf, Gau und Hundertschaft ist, ist der Hunno oder Altermann (Ealdorman).

Den Beweis für meine Auffassung finde ich darin, daß zunächst unzweifelhaft Dorf und Geschlecht identisch sind. Brunner selbst stellt fest (S. 90, S. 117), daß es eine Zeit gab, wo die Sippe Eigentümerin des[22] Ackers war, aber zugleich, daß das Dorf Eigentümer des Ackers war. Wer war denn nun der Eigentümer? Die Sippe oder das Dorf? Die Quellen-Zeugnisse sind für das eine, wie für das andere so klar wie zahlreich. Brunner macht keinerlei Versuch, den Widerspruch zu lösen. Es gibt keine andere Lösung, als daß Dorf und Sippe identisch waren.

Nun ist ausdrücklich bezeugt, daß die Dörfer sehr groß waren (oben S. 18, 19), und daß dem so war, ergibt sich auch, wie oben dargetan, aus dem Gebrauch, das Dorf zuweilen zu verlegen, was bei kleinen Dörfern mit kleiner Feldmark zwecklos ist.

Ist nun das Dorf sehr groß, so zählt es zum wenigsten an die 100 Familien, muß also identisch sein mit der Hundertschaft. Damit sind wir die künstliche Konstruktion eines Personalverbandes, der sich nicht mit den Ansiedelungen deckt, los.

Es fragt sich, ob über diesen Hunderschaften noch eine Zusammenfassung zu Tausendschaftsgauen existierte. Sie kann in einzelnen Fällen existiert haben, wenn nämlich die Fürsten, die eigentlich gemeinsam dem ganzen Volke vorstanden, die Verwaltung (im besonderen das Gericht) so unter sich teilten, daß jeder eine Gruppe von Hundertschaften unter sich hatte und diese Gruppe dadurch zu einer gewissen Einheit erwuchs. Die eigentliche, ursprüngliche Einteilung der Völkerschaft, wie Brunner es auffaßt, ist das jedoch nicht, und der Name »Tausendschaft« ist schwerlich je in der Urzeit gebraucht worden.

In denselben Widerspruch, wie bei der Frage, ob das Dorf, ob das Geschlecht Eigentümer des Bodens ist, verwickelt sich Brunner bei der Frage des Verhältnisses von Geschlecht und Hundertschaft in der Aufstellung zum Kriege. Die Hundertschaft ist ihm ein persönlicher Verband, eine Abteilung von 100 (oder 120) Heermännern unter Anführung des Hundertschaftshäuptlings (S. 162). An anderer Stelle aber (S. 118) wird die militärische Bedeutung der Sippe noch bis in die späteste Zeit mit einer Reihe von wertvollen Zitaten belegt und daraus geschlossen, »daß es Zeiten und Verhältnisse gab, in welchen die Sippe im Heer unter gemeinschaftlicher Führung gemeinschaftlich kämpfte«. Das wäre noch kein Widerspruch, sondern ließe sich sehr gut so vereinigen, daß die Sippen die Unterabteilungen der Hundertschaft waren. So faßt es Brunner aber keineswegs, sondern will nur (S. 118), daß »die Gruppierung des Heeres auf die Geschlechtsverbände Rücksicht nahm« oder (S. 163), daß die Hundertschaften nicht genau abgezählt wurden, weil die Geschlechtsverbände nicht zerrissen werden sollten. Zu diesen unbestimmten Ausdrücken mußte der Verfasser greifen, weil das Aussprechen des Satzes, die Sippen seien die Unterabteilungen der Hundertschaften gewesen, seinem Bilde der Hundertschaft einen ganz anderen Inhalt gegeben hätte, als er beabsichtigt. Vom »genau abzählen« hätte schon gar nicht mehr die Rede sein können. Entweder der Zahlbegriff in der »Hundertschaft« hätte ganz ausgeschaltet werden müssen, oder man müßte die Konsequenz ziehen, daß die Hundertschaften sorgsam immer nur[23] aus solchen Geschlechtern wären komponiert worden, die gerade so stark an Kriegern waren, daß so ungefähr 100 herauskamen. Man erkennt auch hier die Unmöglichkeit, die wir schon oben dargetan haben, die Geschlechter als Teile der Hundertschaft zu fassen.

Brunner schreibt zur Verteidigung seiner Auffassung (S. 195): »Wer um den Hundertschaftsbezirk zu retten, diesen für den pagus erklärt, muß Angaben Cäsars, die auf einen größeren Umfang der germanischen pagi hindeuten, als unglaubwürdig verwerfen, die Nachrichten des Tacitus über die Hundertschaft für Mißverständnisse ausgeben und die aus dem keltischen pagus gezogene Schlußfolgerungen fallen lassen«.

Ich kann darauf nur erwidern: warum denn nicht? Um die 2000 Krieger, die nach Cäsar jeder Sueven-Gau aussenden kann, zu retten, müßte Brunner doch erst meine Darlegung über die urgermanische Bevölkerungsdichtigkeit widerlegen. Dazu hat er aber nicht einmal einen Versuch gemacht. Daß eine Übertreibung Cäsars vorliegt, ist offenkundig und sie ist noch nicht einmal die gröbste – bloß das vielleicht zehnfache und wie oft sind in diesem Werk Übertreibungen ums 100fache nachgewiesen!

Ferner, daß Tacitus Nachrichten über die centeni auf einem Mißverständnis beruhen, ist von keinem geringeren als von Waitz nachgewiesen und von so viel Forschern angenommen, daß es nicht wohl a priori für absurd gelten kann.

Schließlich die Analogie des keltischen pagus beweist nichts, da die Römer das Wort sowie wir unser »Bezirk« in sehr elastischer Weise gebraucht haben können.

Gegen meine Identifizierung von Hundertschaft, Gau, Geschlecht, Dorf wendet Brunner ein (S. 160 Anmerkung): »Dann wären diese Namen und Begriffe bis auf einen überflüssig. Ihr Vorhandensein spricht an sich für die Differenzierung«. Diesem Schluß vermag ich nicht zu folgen. Wenn von jemand einmal berichtet wird, er habe einen Sohn, ein andermal, er habe einen Jungen, ein drittes Mal, er habe einen Buben, ein viertes Mal, er haben einen Knaben – spricht das dafür, er habe vier Kinder männlichen Geschlechtes?

Der Hauptfehler Brunners ist, daß er die Verfassungs-, sozialen und Wirtschafts- Formen konstruieren will, ohne die Größenverhältnisse in Betracht zu ziehen. Sobald man sich einmal klar macht, wieviel Seelen, wieviel Männer und wieviel Quadratmeilen im Höchstfalle auf eine germanische Völkerschaft zu rechnen sind, so ist die Entscheidung zwischen dem Tausendschafts- und Hundertschaftsgau bald gegeben.

Der fernere Fehler Brunners ist, daß er nicht unterscheidet zwischen der Sippe zur Zeit, als sie noch eine Wirtschaftseinheit war (gemeinsamer Grundbesitz), und der Sippe, die nur noch ein Rechtsinstitut war. Die letztere konnte abgegrenzt sein von Fall zu Fall nach dem Grade der Verwandtschaft, so daß die Grenze zwischen Vater und Sohn fiel. War eine Buße zu zahlen oder zu empfangen, so berechnete man den Verwandtschaftsgrad,[24] um festzustellen, wer teilzunehmen hatte, wer nicht. Eine solche fließende Abgrenzung aber ist für eine Sippe, die gemeinsamen Landbesitz hat, unmöglich. Sagen wir, die Sippe ging bis zum siebenten Grade – was wird dann, wenn nun der Zustand erreicht ist, daß die Mitglieder nur noch im achten Grade mit einander verwandt sind? Gehören die Kinder von einer bestimmten Generation an nicht mehr zur Sippe? Haben sie, wenn sie herangewachsen sind und einen Hausstand begründen wollen, kein Anrecht am Gemeindeland? Man braucht diese Frage nur zu stellen, um sie dahin zu beantworten, daß die Sippe, die gemeinsamen Landbesitz hatte, niemals nach einer bestimmten Zahl von Knien abgegrenzt gewesen sein kann.

Die Sippe, die gemeinsame Äcker hat, kann nicht anders abgegrenzt sein, als so, daß die Familien, die Väter und Söhne zusammen bleiben. Die Sippe, die nach sechs oder sieben Knien berechnet wird, ist also etwas anderes als die Ursippe, die noch zur Zeit Cäsars und Tacitus' bestand. Daß sich hier eine Entwicklung vollzogen und verschiedene Perioden in der Begriffsbestimmung der Sippe unterschieden werden müssen, hat Brunner übersehen.

Diese Entwicklung ist nunmehr dahin zu bestimmen, daß die Grenze für die ältere Sippe keine genealogische war, sondern gegeben wird durch das tatsächliche Zusammenwohnen, mit anderen Worten: die Sippe der Urzeit ist das Dorf.

In Schmollers »Jahrbuch für Gesetzgebung ...«, Bd. 31, S. 1739 hat RACHFAHL Brunner besprochen und ebenfalls S. 1751 den Hundertschaftsgau mit ähnlichen Gründen wie ich gegen ihn verteidigt.

Was KRAMMER, Neues Archiv der älteren Gesch.-Kunde, Bd. 32, S. 538 (1907) für die Tausendschaft anführt, hat keine wirkliche Beweiskraft.

RICH. SCHRÖDER, in der fünften Auflage seines »Lehrbuchs der deutschen Rechtsgeschichte« (1907) nimmt eine dreifache Gliederung an: Tausendschaft, Hundertschaft, Geschlecht – Dorf. Obgleich ihm aber das Geschlecht gleich dem Dorf ist, so ist ihm doch die Hundertschaft die unterste Gemeinde des öffentlichen Rechts; als solche soll sie aber keinen Bezirk bilden, sondern einen rein persönlichen Verband, mit einem Hunno an der Spitze, der zugleich eine militärische Abteilung und ein eigenes Gericht mit fester Dingstätte bildet; erst später werden diese persönlichen Hundertschaften auch zu örtlichen Bezirken. Über jeder Tausendschaft steht ein Fürst.

Diese Auffassung hat mit der meinigen mehr Verwandtschaft, als es auf den ersten Blick scheinen möchte, nämlich 1. die Gleichsetzung des Geschlechts mit dem Dorf, 2. die Unterscheidung zwischen den beiden Beamten-Kategorien und Hunnos und der Fürsten (principes)13, 3. die[25] Annahme, daß ein Fürst über einer Mehrzahl von Hundertschaften steht, was ich zwar nicht als eine prinzipielle und wesentliche Erscheinung ansehe, auch nicht Tausendschaft nenne, aber doch als in der Praxis öfter vorkommend zugestehe. (Vergl. S. 10.) Um von Schröders Auffassung zu der meinigen zu gelangen, ist nur nötig, daß man sich die Dörfer vorstellt als nicht aus 10-30, sondern aus etwa 100-200 Hütten bestehend. Dann ist der ohnehin so wenig greifbare, unklare »persönliche Verband« der Hundertschaft überflüssig geworden. Das Dorf ist die Hundertschaft. Das ist die natürliche, ursprüngliche Ansiedelung; von der »Tausendschaft« bleibt nur der je nach Umständen wechselnde Amtsbezirk der einzelnen Fürsten.

SIEGFR. RIETSCHEL, Savigny-Zeitschr. 27, 234 und 28, 342 hat Tausendschaft und Hundertschaft noch einmal auf breitester quellenmäßiger Grundlage untersucht und ist ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen, daß die Tausendschaft keine urgermanische Institution, sondern die Hundertschaft als gemeingermanische Urinstitution anzusehen ist. Auch die angelsächsiche Hundred führt er auf die Zeit der Einwanderung zurück.

Unklar bleibt bei Rietschel das Wesen der Sippe, obgleich er vor anderen Forschern immer soviel voraus hat, wenigstens an die Fragestellung herangegangen zu sein. Er hat erkannt, daß nach der üblichen Auffassung, die die Sippe einfach als die Abkömmlinge eines Stammvaters definiert, sich ja gar kein einheitlicher Sippenbestand ergibt, sondern je nach dem Stammvater, den man zum Ausgangspunkt wählt, ein größerer oder kleinerer Verand (S. 423, 430). Diese Möglichkeit, die Sippe ganz verschieden abzugrenzen, dient ihm als Hilfsmittel, die Sippen in das Zahlenschema der regulären Hundertschaft von 100 Hufen zu zwängen. Er hat aber nicht bedacht, daß er damit das Wesen der Sippe als Rechtsinstitut aufhebt. Ein Verband, der hier bloß die Brüder, dort die Vettern, dort die Vettern zweiten, dort auch die dritten, vierten, fünften Grades umfaßt, kann unmöglich als dasselbe Institut angesehen werden.

Will man wie Rietschel Ansiedlung nach bestimmten Zahlen, so muß der Sippenbegriff dabei völlig ausgeschaltet werden, und es bleibt nur übrig, daß nach Möglichkeit die agnatischen Verwandten bei der Landanweisung beisammen gelassen wurden – eine Praxis, der ein Rechtsinhalt nicht mehr innewohnen kann. Ein Rechtsinhalt vom Sippenstandpunkt aus kann man einer solchen Ansiedlung (Hundertschaft) nur geben, wenn man die ganze Ansiedlung als eine Sippe ansieht, und das ist auch zweifellos geschehen.

Gleichzeitig mit Rietschel hat auch CLAUDIUS FREIH. v. SCHWERIN, Die altgermanische Hundertschaft (Untersuchungen herausg. v. Gierke, 90. Heft 1907) eine quellenmäßige Verteidigung der Hundertschaft veröffentlich.[26] Schwerin legt besonderen Wert darauf, daß die Hundertschaft mit der Zahl hundert nichts zu tun habe, sondern überhaupt nur Menge bedeute. Seine etymologische Begründung mag, wie Rietschel S. 420 will, verfehlt sein, in der Sache aber dürfte er recht haben (vgl. oben S. 4), nur daß er die Größe des Haufens nicht ganz im Unbestimmten lassen durfte, so daß es z.B. ebensowohl 20 wie 10000 hätten sein können. Wir dürfen und müssen vielmehr sagen, daß in der Tat diese Haufen mit der Zahl 100 ganz wohl in Verbindung gebracht werden können, mögen wir nun 100 Familien oder 100 Krieger annehmen, was beides, wie oben ausgeführt (S. 4), annähernd auf dasselbe hinauskommt.

Die Fehler der Schwerinschen Untersuchung gehen (abgesehen davon, daß auch ihm der deutliche Sippenbegriff fehlt) darauf zurück, daß er sich die Größenverhältnisse nicht klargemacht hat. Meinen Versuch, die Zahlen in einer germanischen Völkerschaft und Hundertschaft abzuschätzen, lehnt er, ohne auf eine Nachprüfung einzugehen, ab. Ich möchte es wagen, umgekehrt zu behaupten, daß die Bestimmung der Volksmenge von allen Steinen, die wir für den urgermanischen Verfassungsbau verwenden können, der festeste und zuverlässigste ist. Jede einzelne Nachricht bei einem der antiken Schriftsteller oder in den frühmittelalterlichen Gesetzen ist unsicher oder verschieden auslegbar. Der eine glaubt mit Cäsar an die 2000 Krieger in jedem Suevengau, der andere verwirft sie; der eine hält Tacitus' Nachricht über die centeni für ein Mißverständnis, der andere nicht, und so geht es fort. Schlechthin unbestreitbar aber ist, daß das Gebiet zwischen Rhein und Elbe, das ich oben (S. 14) umschrieben habe, rund 23000 Quadratmeilen groß ist, in einige zwanzig Völkerschaften zerfiel und sehr dünn bevölkert war.

Hätte Schwerin sich diese Tatsachen in allen ihren Konsequenzen klargemacht, so hätte er unmöglich (S. 109) den Hunno oder Altermann mit dem princeps identifizieren können, um so weniger als auch er, ganz wie ich, zu dem Ergebnis gekommen ist (S. 128), daß der Hunno, der fränkische centenarius und der thunginus identisch sind.

Mit großem Eifer spricht Schwerin sich dagegen aus, daß man die Hundertschaft Gau nenne; das könne nur verwirren (S. 109, Anm. 4). Da er aber selber nachweist, daß der sächsische »Go« die Hundertschaft ist und ebenso der »pagus«, den wir doch kaum anders als mit »Gau« übersetzen können, so ist die Anwendung des Wortes »Gau« auf die Hundertschaft doch wohl kaum zu beanstanden. Richtig ist freilich, daß »Gau« später einen Bezirk bedeutet, so groß wie eine alte civitas, und daß also durch die Verwendung desselben Worts für so verschiedene Größen Verwirrung erzeugt werden kann und erzeugt worden ist. Aber das ist mit »pagus« ebenso (vgl. oben S. 10), und wir müssen uns damit abfinden, daß uns eine bessere Distinktion in der Terminologie nicht überliefert ist. Tacitus gebraucht sogar (Anm. IV, 45) »pagus« einmal so, daß man es nach dem Zusammenhang kaum anders als mit Dorf übersetzen kann. (Vgl. Gerber, Lexicon Taciteum S. 1049.)[27]

Der erste Forscher, der meine Aufstellungen über die Volkszahl der Germanen im wesentlichen angenommen hat, ist LUDWIG SCHMIDT in seiner »Geschichte der deutschen Stämme bis zum Ausgange der Völkerwanderung.« (Quellen und Forschungen zur alten Geschichte und Geographie. Herausgegeben von W. Sieglin.) Dazu Besprechung der »Geschichte der Kriegskunst« in der Historischen Vierteljahrsschrift, 1904. S. 66. Im übrigen aber bekämpft Schmidt meine Gleichsetzung von Geschlecht und Hundertschaft und hält an der Tausendschaft als germanischer Urinstitution fest. Mir scheint es klar, daß er damit eine Inkonsequenz begeht. Wenn es richtig ist, daß eine germanische Völkerschaft im Durchschnitt nicht mehr als 5000 bis 6000 Krieger zählte, die kleineren und kleinsten also nur 3000 und noch weniger, so ist auch das zweifellos, daß das Volk nicht nach Körperschaften von 1000 Kriegern gegliedert gewesen sein kann, einer Größe, die an sich schon sehr schwerfällig ist und dem Ganzen so nahe gestanden hätte. Überdies ist ja das Hauptargument für die Tausendschaft, die 100 Sueven-Gaue zu 2000 Kriegern, von denen Cäsar berichtet, zerstört.

Daß Dorf und Geschlecht identisch sind, nimmt auch Schmidt an, will aber kleine Geschlechter (Dörfer) zu zehn bis zwanzig Familien. Auf die Frage, was bei so kleinen Dörfern und also auch entsprechend kleinen Feldmarken, die Dorfverlegung für einen Sinn gehabt habe, geht er nicht ein, und die positiven Quellen-Zeugnisse, daß die germanischen Dörfer eine erhebliche Größe gehabt hätten, versucht er wohl fortzuinterpretieren, aber auf eine offenbar unzulängliche Weise. Bei der zerstreuten Bauart, meint er (Hist. Vierteljahrsschrift S. 68), seien auch schon die Dörfer mit ihren zehn bis zwanzig Hütten den Römern »ungeheuer umfänglich« erschienen, und die Geschlechter (γένη), mit denen nach Dio Cassius die Germanen mit Marc Aurel Frieden schlossen, seien etwas anders gewesen als was sonst Geschlechter genannt wurde. Diese wären zu klein, um mit ihnen einen eigenen Frieden zu schließen; wir müßten uns so also z.B. selbständige Abzweigungen größerer Stämme oder adlige Geschlechter mit einem zahlreichen Anhang von Gefolgsleuten und Knechten darunter vorstellen. Wie zahlreich sollen wir uns solchen Anhang eines adligen Geschlechtes denken? Doch gewiß nicht mehr als allerhöchstens einige hundert Krieger. Das wäre also ungefähr die Menge, wie ich mir ein germanisches Geschlecht vorstelle. Aus der Kleinheit ist also nach Schmidt selbst ein Grund gegen die wörtliche Auslegung der Stelle nicht zu entnehmen, und da in der ganzen Quellenüberlieferung sich nirgend eine Aussage findet, die kleine Dörfer oder kleine Geschlechter bezeugte, so ist es eine ganz unmethodische Willkür, die so positive Aussage Dios, die noch durch Sulpicius Alexander bekräftigt wird, zu verwerfen.14

[28] Ich schließe diese polemischen Auseinandersetzungen, indem ich noch – das nächste Kapitel vorwegnehmend und auf dieses verweisend – hinzufüge, weshalb ich auf die Feststellung, ich möchte sagen, Durchfechtung der richtigen verfassungsgeschichtlichen Konstruktion in diesem Werk über die Geschichte der Kriegskunst solchen Wert lege; die kriegerischen Leistungen der Germanen bleiben meiner Ansicht nach ohne diese verfassungsrechtliche Grundlage schlechthin unverständlich. Die wilde Tapferkeit des einzelnen kann zur Erklärung um so weniger genügen, als wir jetzt festgestellt haben, wie gering ihre Zahl war. Es muß notwendig in den Massen auch eine sehr brauchbare und sicher funktionierende Kriegsgliederung gewesen sein, die Führung ermöglichte. Dazu sind vorübergehende »Personalverbände« durchaus untauglich, denn ihnen fehlt der Kitt der Disziplin. Lose Sandkörner geben keine Kugel. Die Identität von Dorf und Geschlecht aber, von Geschlecht und Hundertschaft mit ihrem Altermann (Hunno) an der Spitze, gibt einen Naturzusammenhang und Zusammenhalt, der den höchsten Anforderungen gewachsen ist. Hierzu ist unten noch das fünfte Kapitel des zweiten Buches »Die Volksheere auf der Wanderung« und besonders »Die Hundertschaft in der Völkerwanderung« zu vergleichen.[29]

Quelle:
Hans Delbrück: Geschichte der Kriegskunst im Rahmen der politischen Geschichte. Berlin 1921, Teil 2, S. 22-30.
Lizenz:

Buchempfehlung

Holz, Arno

Phantasus / Dafnis

Phantasus / Dafnis

Der lyrische Zyklus um den Sohn des Schlafes und seine Verwandlungskünste, die dem Menschen die Träume geben, ist eine Allegorie auf das Schaffen des Dichters.

178 Seiten, 9.80 Euro

Im Buch blättern
Ansehen bei Amazon

Buchempfehlung

Geschichten aus dem Sturm und Drang. Sechs Erzählungen

Geschichten aus dem Sturm und Drang. Sechs Erzählungen

Zwischen 1765 und 1785 geht ein Ruck durch die deutsche Literatur. Sehr junge Autoren lehnen sich auf gegen den belehrenden Charakter der - die damalige Geisteskultur beherrschenden - Aufklärung. Mit Fantasie und Gemütskraft stürmen und drängen sie gegen die Moralvorstellungen des Feudalsystems, setzen Gefühl vor Verstand und fordern die Selbstständigkeit des Originalgenies. Michael Holzinger hat sechs eindrucksvolle Erzählungen von wütenden, jungen Männern des 18. Jahrhunderts ausgewählt.

468 Seiten, 19.80 Euro

Ansehen bei Amazon