I. Uriel da Costa (Acosta).

[407] 1


Über die Daten seiner Biographie herrscht noch einige Ungewißheit, so oft sie auch schon behandelt wurden; darum seien sie hier kurz berührt und berichtigt. Die einzige zuverlässige Quelle dafür ist da Costas Selbstbiographie: Exemplar humanae vitae, worin auch einige Data angegeben sind. Aber zwei derselben bleiben unbestimmt, solange sein Todesjahr nicht sicher ist. Fast sämtliche neuere Biographen setzen seinen Selbstmord 1647, nach Fabricius' Vorgange (Historia Bibliothecae Fabricianae III, 400). An diesem Datum und an dem Faktum des Selbstmordes zweifelte mit Recht der unglückliche Hermann Jellinek, der Herausgeber von Uriel Acostas Selbstbiographie (Leipzig 1847), der sich ihm so verwandt fühlte, weil »es sich aus keiner glaubwürdigen Quelle beweisen läßt, auf welche Weise er gestorben, ob durch Selbstmord oder eines natürlichen Todes«. Die einzige Quelle dafür, meint er, sei Limborch, welcher das Exemplar 1687 ediert hat, und dieser möge das Geklatsche von des Freigeistes Ende als bare Münze genommen haben. Auch ein anderes Moment hat die Biographen irregeführt, und darum haben sie sein Geburtsjahr zu früh angesetzt. Die Schrift des Arztes Samuel da Silva gegen da Costa: Tratado da immortalidade da alma erschien 1623. Dagegen schrieb da Costa sein: Examen das tradiçoens [407] Phariseas ... com reposta a hum Samuel da Silva, seu falso Calumniador. Genau das Datum, wann diese Gegenschrift erschienen ist, weiß man nicht, da sie selten geworden ist und keiner der Bibliographen sie auch nur gesehen zu haben scheint, ebenso selten wie da Silvas Tratado; man nimmt daher an, daß die Gegenschrift 1623 oder ein Jahr darauf veröffentlicht wurde. Man nimmt ferner an, daß diese da Costasche Schrift identisch sei mit dem Buche, wovon er selbst im Exemplar sagt: Deliberavi librum scribere, in quo justitiam causae meae ostenderem. et aperte praeberem ex ipsa lege vanitatem eorum, quae Pharisaei tradunt et observant. Dieses Buch, so folgerte man weiter, verfaßte da Costa nicht lange nach seiner Ankunft in Amsterdam, da ihm bald nach seinem Eintreffen daselbst Zweifel an der Richtigkeit des rabbinischen Judentums aufstießen; denn er sagt selbst: Transactis paucis diebus expertus sum, mores et ordinationes Judaeorum minime convenire cum iis, quae a Mose praecepta sunt. Darauf folgt nun seine Angabe, daß er über diesen Widerspruch ein Buch zu schreiben sich entschlossen habe. Da nicht viel Zeit dazu gehörte, dieses Pamphlet auszuarbeiten, so sei es ungefähr 1623 geschrieben worden, und um diese Zeit sei er auch nach Amsterdam gekommen. Nun gibt er selbst an, daß er im 25. Lebensjahre noch in Spanien gewesen sei, also ist er ungefähr im 26. nach Amsterdam gekommen, folglich um 1597-1595 oder 1594 geboren. Eine dieser Zahlen für da Costas Geburtsjahr findet man daher bei seinen Biographen. Aber das ganze Räsonnement ist falsch.

Wir haben nämlich eine ganz bestimmte Nachricht über sein Todesjahr und seine Todesart von einem Zeitgenossen, der darüber gut unterrichtet sein konnte. Der judenfeindliche Hamburger Pastor Johannes Müller berichtet darüber in einem Buche, das 1644 erschienen ist, nämlich in seinem Judaismus. Daselbst erzählt er (S. 71): »Uriel Jurista, ein Sadduzäer, ... ist von der Synagoge exkommuniziert worden, ... daß er bei sieben Jahren unter die anderen Juden nicht hat kommen dürfen. Endlich ist er auf Bitte wieder aufgenommen und öffentlich in der Synagoge gegeißelt worden, darüber er in solche Traurigkeit geraten, daß er anno 1640 Monat April sich selber entleibt hat.« Dadurch ist Jellineks Zweifel an da Costas Selbstmord beseitigt und dessen Todesjahr fixiert. Dieses Datum 1640 ist auch von Schudt (Jüdische Merkwürdigkeiten I, S. 290) und von Rodriguez da Castro (Bibliotheca Española I, p. 281) festgehalten worden. Aber die meisten Biographen folgten ihrem Führer Fabricius oder Wolf: der letztere, sonst ein so zuverlässiger Bibliograph, hat sich geradezu in diesen Irrtum hineingeredet, er sagt nämlich (I, p. 131), nachdem er den Passus von Müller zitiert: Sibi vitam ademit (Acosta) anno 1640, mense Apr. vel potius anno 1647, vide Clericum. Aber Le Clerc, auf den sich Wolf beruft, gibt gar kein bestimmtes Datum an, sondern sagt in der Rezension des Limborchschen Werkes vom Jahre 1687 (Bibliothèque universelle p. 327): C'est l'ouvrage d'un Déiste (Acosta) qui se tua ... il y a environ quarante ans. »Ungefähr 40 Jahre«, von 1687 zurückgerechnet, das ist die zweite Quelle für das falsche Datum 1647 des Todesjahres.

Durch diese Ermittlung des Todesjahres ändert sich natürlich die ganze Berechnung. Verfolgen wir die Data rückwärts von seinem Tode an. Sieben Jahre war er zuletzt im Bann, als er sich entschloß, sich mit der Synagoge auszusöhnen und die von ihm geschilderte Demütigung erfuhr: duravit item [408] pugna ista per annos septem. Nach der erlittenen Demütigung ging er nach Hause ... domum me contuli, schrieb sein Testament, das Exemplar, aus dem man das Zähneknirschen und die Verzweiflung herauserkennt, und entleibte sich gleich darauf, da man diese Schrift neben seiner Leiche fand, wie nicht bloß Limborch, sondern auch Müller angibt. Er ist also um 1633 zum zweiten Male in den Bann getan worden. Zwischen dem ersten und dem zweiten Banne scheint kein langer Zwischenraum gelegen zu haben, denn er gibt selbst an, daß er wenige Tage nach der ersten Aussöhnung mit dem Rabbinate von seinen Verwandten als Relapsus angegeben worden wäre: Transactis diebus aliquot delatus fui ... super cibis modo paravi et aliis, ex quibus apparebat me Judaeum non esse. Daraufhin und weil er zwei Christen von der Annahme des Judentums abgeraten, sei er zum zweiten Male gebannt worden. Das alles kann im Verlaufe des Jahres 1633 stattgefunden haben. Im ersten Bann blieb er 15 Jahre: annis quindecim jam transactis, quibus ab illis separatus egeram. Folglich ist er 1618 oder gar 1617 zum ersten Male in den Bann getan worden: Itaque excommunicatus sum, und zwar, wenn man den Zusammenhang beachtet, nicht lange nach seiner Ankunft in Amsterdam. Wenn er auch damals sein Buch gegen den Rabbinismus zu schreiben anfing, so dauerte es doch mindestens fünf Jahre, bis es gedruckt wurde (1623 oder 1624). Dadurch fällt die allgemein angenommene, oben angegebene Berechnung.

Als er in Amsterdam eintraf, war er mindestens 25 Jahre alt, denn in diesem Lebensalter war er noch in Oporto und bekam das Schatzmeisteramt an einer Kollegialkirche: Cum annum agerem vicesimum quintum ... impetravi beneficium. Aber er gibt nicht an, wie lange er dieses Amt inne hatte, als er sich entschloß, nach Amsterdam auszuwandern. Mindestens lag ein Jahr zwischen beiden Vorgängen. Ziehen wir von 1617, dem Jahre seiner Ankunft in Amsterdam, 26 Jahre ab, die Jahre seines Alters bei seiner Auswanderung, so ergibt sich 1591. Er wäre demnach um 1591, vielleicht noch früher, geboren und ungefähr 49 Jahre alt geworden. Denn wenn er im 22. Lebensjahre am Katholizismus zu zweifeln anfing: in dubium vocavi (accidit hoc mihi circa vicesimum secundum aetatis annum) und doch drei Jahre später ein halb und halb geistliches Amt annahm, so kann er auch nach der Übernahme des Amtes mehrere Jahre gekämpft haben, bis er sich entschlossen hat, dieses aufzugeben und die gefahrvolle Auswanderung – wie er selbst schildert – anzutreten.

Aus dieser, wie ich glaube, unerschütterlichen biographisch-chronologischen Berechnung ergibt sich auch, welche Amsterdamer Chachamim bei da Costas Bannung beteiligt waren. Der erste Bann fiel 1617-1618, damals war noch Joseph Pardo Hauptchacham, der erst am 10. Oktober 1619 starb. Neben ihm fungierte Isaak Usiël. Zweifelhaft ist aber, wer ihn zum zweiten Male 1633 in den Bann getan hat, da damals die Amsterdamer Gemeinde in drei Gruppen gespalten war, und ein Gesamtrabbinatskollegium sich erst 1639 bildete. Die drei Chachamim waren damals 1633: Saul Morteira, Manasse Ben-Israel und David Pardo. Da man nicht weiß, zu welcher Gemeindegruppe da Costa gehört hat, so ist der Autor des zweiten Bannes gegen ihn zweifelhaft.

Noch ein Punkt ist zu erledigen, der an sich gleichgültiger Natur ist, aber, weil die dramatische Poesie ihn benutzt hat, besprochen zu werden verdient. [409] Da Costa gibt an, sein delatorischer Neffe habe ihn am Heiraten gehindert, indem er ihm den zweiten Bann zugezogen hat: Iste impedivit nuptias, quas jamjam eram contracturus, hoc enim tempus orbatus eram uxore. Heißt das, er sei überhaupt damals noch ledig gewesen, oder er sei Witwer gewesen? Erinnern wir uns, daß dieses ins Jahr 1633 fällt, als er bereits ein Vierziger war. Sallte da Costa so lange Junggeselle geblieben sein? Ob Witwer oder Junggeselle, keinesfalls ist ein Mann in den vierziger Jahren eine passende Figur für eine tragische Liebesrolle. – Aus seinem Exemplar humanae vitae und seiner älteren Schrift macht er nicht den Eindruck, daß er ein klarer Denker oder ein Mann von festem Willen gewesen wäre.


Quelle:
Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Leipzig [1897], Band 10, S. 407-410.
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407 | 408 | 409 | 410
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