Stufen des Wirtschaftslebens und der Kulturentwicklung

[63] 29. Die ältesten Menschen mögen in der Hauptsache als Jäger-(und Fischer-)stämme gelebt haben; die Tiere, die sie erbeuten, geben ihnen Nahrung und Kleidung, dazu die Früchte der Bäume und Sträucher; bei manchen Stämmen hat sich bekanntlich auch die Anthropophagie, die Jagd auf Menschen, deren Fleisch verzehrt wird, herausgebildet. Den ersten großen Schritt zur Gesittung bildet die Zähmung der Haustiere, und [63] zwar zunächst des Kleinviehs (Ziegen, Schafe, auch Schweine), ferner bei manchen Stämmen Kamele, Pferde u.a. Sie gibt dem Menschen eine dauernde und zugleich eine friedliche Tätigkeit; sie zwingt ihn überdies, zu dem Erdboden in engere Beziehung zu treten. Ein Jägerstamm kann überall existieren, wo es Wild gibt; ein Hirtenstamm ist zwar auch noch nicht an einen festen Wohnsitz gebunden, aber er muß die Stätten aufsuchen, welche den Herden Nahrung gewähren, und versuchen, sie in seinem Besitz festzuhalten. Auch wo der Boden nur zeitweilig Nahrung bietet, wie in der Wüste, sind die Nomadenstämme doch auf bestimmte Gebiete beschränkt, zwischen denen sie mit ihren Herden hin und her ziehen; und oft leben die Viehzüchter, auch wenn sie nur in Zelten oder leichten Hütten wohnen, doch schon in ziemlich festen, dorfartigen Ansiedlungen. Eine vollständige Umwandlung der Lebensbedingungen aber tritt da ein, wo Rinder gezogen werden und im Zusammenhang damit die Kultur der Cerealien, der Ackerbau, sich entwickelt hat. Denn das Rind erfordert ganz andere Pflege als das Kleinvieh und ist in ganz anderer Weise an bestimmte Bodenverhältnisse gebunden; und wenn auch die Triften wechseln und, z.B. in Gebirgsländern, weit auseinander liegen können, wird doch ein regelmäßiges Wandern und Nomadisieren des ganzen Stamms unmöglich. Die Rinderzucht zwingt den Menschen zur Seßhaftigkeit und damit zur Entwicklung einer höheren Kultur. Welch gewaltigen Segen sie dem Menschen gebracht hat, wie seine ganze Lebensordnung und Gesittung und damit die Überlegenheit über andere, in niedrigeren Formen lebende Stämme darauf beruht, ist allen Völkern dieser Stufe vollkommen bewußt, wie ihre Religion, der Kultus des Stiers und der Kuh, beweist. Viel langsamer gelangt der Ackerbau zu dominierender Bedeutung; er vollendet den Bruch mit der älteren Lebensweise und fesselt den Menschen vollends an die Scholle, und erscheint ihm daher oft als unwürdig und erniedrigend. Und doch sind die Feldfrüchte und das Brot, wo sie erst einmal eingedrungen sind, nicht mehr zu entbehren. Vielfach wird daher die Bebauung [64] des Bodens den Knechten und den Weibern überlassen, während der freie Mann sich dazu nicht hergeben darf. Wo aber der Ackerbau völlig durchgedrungen und zur maßgebenden Beschäftigung eines Stammes geworden ist, wandeln sich seine Lebensverhältnisse und seine staatlichen und rechtlichen Ordnungen von Grund aus; ganz neue Institutionen treten an Stelle der älteren Lebensformen, wenn auch manche von der zähen rechtlichen und sittlichen Tradition noch viele Generationen hindurch als unverständliche und widersinnig gewordene Satzungen und Bräuche festgehalten werden können.

30. Welche dieser Lebensformen und Kulturstadien ein Stamm erreicht, hängt; zum Teil von den äußeren Verhältnissen ab, unter denen er lebt, vor allem von der Beschaffenheit des Wohnsitzes: in der Wüste ist ein seßhaftes Bauernvolk unmöglich, während ein fruchtbares Flußtal zur Entwicklung des Ackerbaus drängt, dagegen für Nomaden oft unbewohnbar ist. Aber zu diesen äußeren Bedingungen tritt als maßgebendes Moment die Veranlagung des Stammes hinzu, die wohl durch äußere Einwirkungen gefördert oder gehemmt werden kann, aber in ihrem Kern ebenso etwas tatsächlich Gegebenes und nicht weiter Erklärbares ist, wie die körperliche und geistige Anlage jedes einzelnen Menschen. Von den Möglichkeiten, welche die Natur, die Beschaffenheit des Erdbodens bietet, sind immer nur einzelne von den Menschen ergriffen worden – es sei hier nur an die großen Flußtäler Amerikas erinnert, die ebensowohl zu Zentren einer hohen Kulturentwicklung hätten werden können, wie die Täler des Nil, des Euphrat und des Hoangho, die aber von den Indianern völlig unbenutzt gelassen sind; ferner daran, daß die Malaien es trotz der von ihrer Inselwelt gebotenen Bedingungen und trotz der hohen Ausbildung der Seefahrt zu einer höheren, selbständigen Kulturentwicklung nicht gebracht haben, um von den Karaiben Westindiens nicht zu reden. Umgekehrt haben die semitischen Stämme in dem abgelegenen, großenteils völlig dürren, ja auf weite Strecken von Wüstensand bedeckten Arabien alle Mittel ausgenutzt, welche die Natur und weiter die Berührung mit [65] anderen, kulturell fortgeschrittenen Völkern bot; sie haben, wo es nur möglich war, Ackerbau und geordnetes Leben, Handel und Städtewesen entwickelt und in der Geschichte der Menschheit eine Rolle gespielt wie wenig andere Volksstämme, und zwar nicht nur als bewegendes Agens oder gar als Kulturvernichter wie die Stämme der mongolischen Steppe, sondern als Träger einer neuen Kultur, die zwar von älteren vielfach abhängig ist, aber doch durchaus das Gepräge ihres Geistes und ihrer Eigenart trägt. Deutlich zeigt sich hier wie überall, daß die Natur und die Geographie nur das Substrat des historischen Lebens der Menschen bildet, daß sie nur Möglichkeiten einer Entwicklung bietet, nicht Notwendigkeiten. Die Geschichte ist keineswegs in der Natur eines Landes vorgezeichnet, so unleugbar es ist, daß diese eine der gegebenen Voraussetzungen der Geschichte bildet; sondern das Entscheidende sind überall im menschlichen Leben die geistigen und individuellen Faktoren, welche das gegebene Substrat benutzen oder vernachlässigen, je nach ihrer Veranlagung und ihrem Willen. Erst dadurch wird die von der Natur gebotene Möglichkeit zur geschichtlichen Wirklichkeit.

31. Unter den neuen Elementen, welche mit der Entstehung des Ackerbaus und der Seßhaftigkeit in das Leben des Stammes eintreten, ist das Wichtigste die Entstehung des Grundeigentums. Vielfach geht Grund und Boden zunächst in das Eigentum einer Gruppe, eines Blutsverbandes oder einer Gau- oder Dorfgemeinde über und wird von dieser periodisch unter die vollberechtigten Angehörigen zur Bebauung und Nutznießung verteilt. In der Regel aber bildet sich, sei es von Anfang an, sei es nach kurzem Übergang, ein Privateigentum an dem »Lose« aus, das dem Einzelnen zugewiesen ist und der Familie, deren gegenwärtiger Repräsentant er ist, zum Lebensunterhalt dienen soll, oder das auch, wenn es bisher noch herrenlos war, von ihm selbst in Besitz genommen wird. Wie dadurch die Menschen mit dem Boden verwachsen, werden auch ihre Wohnstätten fest; es entstehen geschlossene Ansiedlungen, Gau- und Dorfgemeinden, Städte. Der Stammverband, [66] die durch ein ideales Band zusammengehaltene Menschengruppe, setzt sich um in einen Bezirk zusammenwohnender Menschen; und wenn auch das alte persönliche Rechtsverhältnis noch lange nachwirkt – erst in sehr weit fortgeschrittenen Staaten gilt das rein territoriale Prinzip, daß jeder Einwohner des Staatsgebiets als Staatsangehöriger und Untertan des staatlichen Rechts betrachtet wird –, so tritt doch das lokale Element sofort stark in den Vordergrund: die Angehörigen des Staatsverbandes bezeichnen sich zwar noch immer nach dem Stammnamen, aber daneben nach dem Ort, an dem sie wohnen, sie haben eine feste Heimat, mit der sie noch unlösbarer verwachsen sind als mit dem Stamm. Sehr oft entstehen aus den Namen der Landschaft oder des Orts neue Stamm- und Staatsnamen. Die Lebensweise und die Bedürfnisse ändern sich von Grund aus, und das wirkt auf die staatliche und militärische Organisation zurück. Die Gemeinde der freien Krieger des Stammes wird zu einer Gemeinde von Bauern oder auch von Großgrundbesitzern. Die Stammesversammlung kann nur selten zusammentreten, ein größeres Gebiet nur schwer, und nur wenn ganz neue staatliche Einrichtungen geschaffen werden, als Einheit zusammengehalten werden; dagegen bilden sich überall lokale Gegensätze und auseinander gehende Interessen, welche stärker sind als das gemeinsame Band. So führt die Seßhaftigkeit in der Regel zunächst zu einer Lockerung und sehr oft zu voller Sprengung des alten Staatsverbandes des Stammes; seine bisherigen Unterabteilungen, die Geschlechtsverbände, Clans, Gaue, Städte werden zu selbständigen Staaten, der Stammverband, wenn er nicht überhaupt verschwindet, zu einer lockeren und kraftlosen Föderation, die häufig lediglich in religiösen Festen, Jahrmärkten u.a. und in der Übereinstimmung in Sprache und Sitte fortlebt. Es ist schon oben (§ 6) darauf hingewiesen, daß es in diesem Stadium oft schwer, ja geradezu unmöglich wird, anzugeben, welche Gruppe eigentlich als der Staat zu betrachten ist, der größere oder der kleinere Verband, die Landschaft oder die Einzelgemeinde. Denn zugleich verlieren [67] die staatlichen Organe, soweit sie noch bestehen, an Macht und Bedeutung; die lokalen Bedingungen und Gegensätze, die räumlichen Entfernungen, die weit schwerer zu überwinden sind, als bei einem noch nicht seßhaft gewordenen und nicht an die Örtlichkeit gebundenen Stam mesleben, die ununterbrochenen Anforderungen der eigenen Wirtschaft hindern ihr wirksames Eingreifen und zerstören den Gemeinsinn und das Gefühl der Zusammengehörigkeit. Daher gewinnen die kleineren Verbände, die auch in jeder Einzelsiedlung bestehen, Blutsverbände, Geschlechter, Bruderschaften, politische und militärische Abteilungen (Clans, Phylen, Tribus u.a.) gesteigerte Bedeutung: im engeren Kreise ist ein Zusammenwirken leichter möglich, und der Rechtsschutz, dessen der Einzelne bedarf, eher wirksam. Überdies gibt die geänderte und gesteigerte Kultur die Mittel, durch Verteidigungsanlagen, Burgen, Stadtmauern sich gegen Gefahren zu schützen; erscheint dann allerdings ein starker Feind, so ist die Landschaft oft so gut wie wehrlos und fällt ihm leicht zur Beute.


Die von G. HANSEN begründete und längere Zeit allgemein anerkannte Annahme, daß dem Privatbesitz am Boden ursprünglich überall ein Gemeinbesitz mit periodischer Verteilung, wie Caesar und Tacitus ihn bei den Germanen schildern, vorangegangen sei, ist neuerdings sehr stark bestritten; jedenfalls ist der russische Mir, der als typisch dafür gilt, erst im 17. Jahrhundert entstanden. Beispiele aus dem Altertum sind mir außer bei den Germanen nur bei den Dalmatern (ἴδιον τῶν Δαλματέων τὸ διὰ ὀκταετηρίδος χώρας ἀναδασμὸν ποιεῖσϑαι Strabo VII 5, 5) und bei den keltischen Vakkaeern in Spanien (οὗτοι καϑ᾽ ἔκαστον ἔτος διαιρούμενοι τὴν χώραν γεωργοῦσι, καὶ τοὺς καρποὺς κοινοποιούμενοι μεταδιδόασιν ἑκάστῳ τὸ μέρος, καὶ τοῖς νοσφισαμένοις τι γεωργοῖς ϑάνατον τὸ πρόστιμον τεϑείκασι Diod. V 34, 3) bekannt; doch führen Spuren bei den Griechen und Israeliten vielleicht auf ähnliche, in geschichtlicher Zeit allerdings völlig verschollene Zustände, namentlich die Bezeichnung des Erbguts als »Los« und die Angaben über den Grundbesitz, der jedem Spartiaten zugewiesen wird. – Bei den Iberern in der § 32 angeführten Stelle Strabos liegen die Verhältnisse insofern anders, als hier die von dem Ältesten regierte Familie eine volle wirtschaftliche Einheit ist. In ganz anderen Zusammenhang gehört, daß bei den Griechen und sonst das Erbgut als Besitz der Familie, d.h. der Verkettung der Generationen, gilt und daher oft von dem derzeitigen Inhaber nicht veräußert werden darf.


[68] 32. Durch den erblichen Grundbesitz wird die soziale Ungleichheit gesteigert und die Ausbildung eines Ständestaats mit einem mächtigen Adel an der Spitze gefördert, während nicht nur der Besitzlose, sondern auch der Kleinbauer, der sich aus eigener Kraft gegen die Übergriffe der Mächtigen nicht wehren kann, zu diesen in ein Schutzverhältnis tritt und hörig, ja oft genug leibeigen wird. Überdies erzeugen die neuen Lebensbedürfnisse neue Berufe, es beginnt die Arbeitsteilung. Schon im primitivsten Stammesleben gibt es Leute, welche im Besitz der allen anderen verschlossenen Kunst sind, mit der Geisterwelt in unmittelbare Beziehung zu treten und sie den Menschen dienstbar zu machen oder den Willen der Götter zu erkunden, Zauberer, Seher, Zeichendeuter (§ 48). Sie bilden daher einen besonderen Stand, der seine Fähigkeiten der Gesamtheit wie dem Einzelnen zu Dienst stellt und dadurch Lebensunterhalt, Einfluß und Macht gewinnt. Die Ausbildung der Religion und des Rituals des Kultus führt daneben meist zur Bildung eines Priesterstandes (§ 64). Diesen Berufen treten mit der Ausbildung der Technik und der Bedürfnisse andere zur Seite, Leute ohne eigenen Besitz, welche die erlernte Kunst im Dienst der besitzenden Stammgenossen gegen eine Entschädigung verwenden und ihnen die angefertigten Waren verkaufen, Handwerker (vor allem Schmiede), Ärzte, Tänzer und Possenreißer, dazu Händler, die fremde Waren vertreiben. Jetzt wachsen diese Berufe an Umfang und Bedeutung, weitere wie Schiffer und Kaufleute treten hinzu, die dann auch im staatlichen Leben Berücksichtigung erheischen. Daneben bildet sich, wenn die Kulturentwicklung zur Erfindung der Schrift führt, ein Berufsstand der Schreiber, der für die Aufgaben der Verwaltung und Rechtspflege dem Herrscher und seinen Organen wie den großen Besitzern unentbehrlich wird und unter der Oberaufsicht der höchsten Beamten den die laufenden Geschäfte führenden Beamtenstand bildet, so in Aegypten und in Babylonien und dann weiter in allen Kulturstaaten des Orients; seine Ausbildung, die Erziehung der jungen Leute [69] in der schweren Kunst des Schreibens (und Rechnens) steht hier überall in enger Verbindung mit der Priesterschaft und den Tempeln. – Oft dauert es lange, bis aus diesen Verhältnissen eine neue Staatsordnung erwächst, die alsdann weit reicher und leistungsfähiger ausgestaltet ist als der alte Stammstaat, und auf die daher der Name Staat im engeren Sinne häufig allein angewandt wird. Am raschesten wird das Übergangsstadium überwunden, wo ein kräftiges Königtum ein größeres Gebiet von Stammverwandten zu einer Einheit zusammenfaßt und die lokalen und zentrifugalen Tendenzen unter seinen Willen und unter eine neue dauerhafte Staatsordnung zwingt. Lebendige Beispiele der vollen Zersetzung, in der aus den kleinsten lokalen Gruppen erst ganz allmählich ein moderner, stark gefügter Staat erwächst, bieten die Israeliten, die Griechen, die italischen Völker, und ebenso, wenn auch durchkreuzt von anderen, aus der Kulturwelt des Altertums fortlebenden Elementen, die Entwicklung der christlich-germanischen Völker der modernen Welt. Sehr oft aber erstarrt die Entwicklung auf einem bestimmten Stadium, das dann durch die Staats- und Rechtsordnung dauernd festgehalten wird. Als ein Beispiel derartiger Zustände sei die Schilderung angeführt, welche Strabo (XI, 3, 6) von den Iberern (Georgiern) am Kaukasus bewahrt hat: »Die Bewohner des Landes zerfallen in vier Geschlechter (γένη, d.i. hier erbliche Stände, Kasten). Das erste ist das, aus dem sie die Könige bestellen, und zwar nach Verwandtschaft und Lebensalter den Ältesten, der Nächstfolgende spricht Recht und führt das Heer. Das zweite bilden die Priester, welche auch die Rechtsverhältnisse zu den Nachbarn beaufsichtigen. Das dritte sind die Krieger und Ackerbauer; das vierte die Hörigen (λαοί), die königliche Knechte sind (also Besitz des Staats als Ganzen, nicht des Einzelnen) und alle für das Leben erforderten Dienste verrichten. Der Besitz aber ist gemeinsam nach Familien, in deren jeder der Älteste die Herrschaft führt und das Vermögen verwaltet.«


Quelle:
Eduard Meyer: Geschichte des Altertums. Darmstadt 71965, Bd. 1/1, S. 63-70.
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