Bericht der Kommission zur Untersuchung

des Angeklagten Heß.[175] 1

A

An den


Internationalen Militärgerichtshof

Entsprechend dem Auftrag des Gerichtshofes haben wir, die medizinischen Sachverständigen der sowjetischen Delegation zusammen mit den Aerzten der britischen Delegation und in Anwesenheit eines Vertreters der amerikanischen Medizinischen Abordnung Rudolf Heß untersucht und über diese Untersuchung einen Bericht erstattet, zusammen mit unseren Schlußfolgerungen und einer Auslegung des Verhaltens des Herrn Heß.

Die Erklärung über die allgemeinen Schlußfolgerungen wurden nur von den Ärzten der sowjetischen Delegation und von Professor Delay, dem medizinischen Sachverständigen der französischen Delegation unterschrieben.

Anlagen (1) Schlußfolgerungen und (2) Bericht über die Untersuchung des Herrn Heß.


Unterschrift: PROFESSOR KRASNUSHKIN

Doktor der Medizin

Unterschrift: PROFESSOR E. SEPP

Wissenschaftler, Ordentliches

Mitglied der Medizinischen Akademie

Unterschrift: PROFESSOR KURSHAKOV

Doktor der Medizin, Chefarzt

des Gesundheitskommissariats der USSR


17. November 1945.


1 Auf Grund dieses Berichtes und mit Rücksicht auf die mündliche Erklärung des Angeklagten Hess während der Verhandlung vom 30. November 1945, hat der Gerichtshof am 1. Dezember 1945 beschlossen, daß, »der Angeklagte Hess im gegenwärtigen Zeitpunkt verhandlungsfähig ist und daß der Antrag seines Verteidigers auf Vertagung deshalb abgelehnt und das Verfahren fortgesetzt wird«.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 175.
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