Nachmittagssitzung.

[71] VORSITZENDER: Ich ersuche den Hauptanklagevertreter der Französischen Republik die Verlesung der Anklageschrift fortzusetzen.

M. MOUNIER: In Lothringen mußten die Verwaltungsbeamten, um nicht ihre Stellung zu verlieren, eine Erklärung unterschreiben, durch die sie »die Rückkehr ihres Landes zum Reich« anerkannten und sich verpflichteten, den Befehlen ihrer Führer rückhaltlos zu gehorchen, und sich selbst »in den tätigen Dienst des Führers und des nationalsozialistischen Großdeutschland« stellten.

Eine ähnliche Verpflichtung wurde elsässischen Verwaltungsbeamten unter Drohung mit Deportation und Einsperrung aufgezwungen.

Diese Handlungen verletzten den Artikel 45 der Haager Bestimmungen von 1907, die Gesetze und Bräuche des Krieges, die allgemeinen Prinzipien des internationalen Rechts und den Artikel 6 (b) des Statuts.


(J) Germanisierung besetzter Gebiete.


In bestimmten besetzten, von Deutschland als annektiert ausgegebenen Gebieten, zielten die Bestrebungen der Angeklagten methodisch und fortgesetzt darauf ab, diese Gebiete politisch, kulturell, sozial und wirtschaftlich dem Deutschen Reich anzugleichen. Sie bemühten sieh, den bisherigen Volkscharakter dieser Gebiete zum Verschwinden zu bringen. In Verfolgung dieses Plans deportierten die Angeklagten gewaltsam Einwohner, die überwiegend keine Deutschen waren und brachten dafür tausende von deutschen Siedlern in die betreffenden Gebiete.

Ihr Plan umfaßte wirtschaftliche Beherrschung, physische Eroberung, die Einsetzung von Marionetten-Regierungen, angebliche – de jure – Annexion und Zwangsrekrutierungen für die deutsche Wehrmacht.

Diese Taktik wurde in den meisten besetzten Ländern, besonders in Norwegen und Frankreich (besonders in den Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin, Moselle, Ardennes, Aisne, du Nord, Meurthe et Moselle), in Luxemburg, der Sowjetunion, Dänemark, Belgien und Holland verfolgt.

In Frankreich wurde in den Departements Aisne, du Nord, Meurthe-et-Moselle und besonders im Departement Ardennes ländlicher Grundbesitz von einer staatlichen Organisation Deutschlands beschlagnahmt, welche versuchte, ihn unter deutscher Leitung zu bearbeiten. Die Grundeigentümer in diesen Gebieten wurden enteignet und zu Landarbeitern auf ihrem eigenen Lande gemacht.

[71] In den Departements Haut-Rhin, Bas-Bhin und Moselle, waren die Methoden der Germanisierung die Einverleibung, gefolgt von der allgemeinen Wehrpflicht.

1. Seit dem Monat August 1940 wurden Beamte, die sich weigerten den Treueid auf das Reich zu leisten, aus ihrer Stellung entfernt. Am 21. September begannen die Ausweisungen und die Deportierung von Bevölkerungsteilen, und am 22. November 1940 waren über 70000 Lothringer und Elsässer in die südliche Zone Frankreichs vertrieben. Vom 31. Juli 1941 an wurden mehr als 100000 Personen in die östlichen Gebiete des Reichs oder nach Polen deportiert. Das gesamte Eigentum der Deportierten und Vertriebenen wurde eingezogen. Gleichzeitig wurden 80000 Deutsche aus dem Saargebiet und Westfalen in Lothringen angesiedelt und 2000 französische Bauernhöfe auf Deutsche übertragen.

2. Vom 2. Januar 1942 an wurden alle jungen Leute der Departements Haut-Rhin und Bas-Rhin im Alter von 10 bis 18 Jahren in die Hitlerjugend eingereiht. Dieselben Maßnahmen wurden im Departement Moselle vom 4. August 1942 ab getroffen. Von 1940 ab wurden alle französischen Schulen geschlossen, das Lehrerpersonal entfernt und das deutsche Schulsystem in diesen drei Departements eingeführt.

3. Am 28. September 1940 verfügte eine Anordnung, die sich auf das Departement Moselle erstreckte, die Germanisierung aller französischen Familiennamen und Vornamen. Das gleiche geschah am 15. Januar 1943 in den Departements Haut-Rhin und Bas-Rhin.

4. Zwei Erlasse vom 23. und 24. August 1942 zwangen französischen Bürgern die deutsche Staatsangehörigkeit auf.

5. Am 8. Mai 1941 wurden für Haut-Rhin und Bas-Rhin und am 23. April 1941 für Moselle Erlasse veröffentlicht, die alle französischen Bürger beiden Geschlechts im Alter von 17 bis 25 Jahren zur Arbeitsdienstpflicht zwangen. Vom 1. Januar 1942 ab war für junge Männer der nationale Arbeitsdienst im Departement Moselle eingeführt; ebenso für junge Mädchen vom 26. Januar 1942. Dasselbe war der Fall in Haut-Rhin und Bas-Rhin mit Wirkung vom 27. August 1942, hier aber nur für junge Männer. Die Jahresklassen 1940, 1941 und 1942 wurden einberufen.

6. Diese Jahresklassen wurden nach Ablauf ihrer Dienstzeit im Arbeitsdienst zur Wehrmacht eingezogen. Am 19. August 1942 führte ein Erlaß die Militärdienstpflicht im Departement Moselle ein; am 25. August 1942 wurden in den drei Departements die Jahresklassen 1940-1944 einberufen. Die Aushebung wurde von den deutschen Behörden zwangsweise gemäß den Vorschriften des deutschen Rechts eingeführt. Die ersten Musterungen fanden am 3. September 1942 statt. Später fanden überall im Haut-Rhin und Bas-Rhin neue Aushebungen der Jahresklassen 1928 bis einschließlich [72] 1939 statt. Die Franzosen, die sich weigerten, diesen Gesetzen zu gehorchen, wurden als Fahnenflüchtige betrachtet und ihre Familien wurden deportiert, während ihr Vermögen eingezogen wurde

Diese Handlungen verletzten die Artikel 43, 46, 55 und 56 der Haager Bestimmungen von 1907, die Gesetze und Bräuche des Krieges, die allgemeinen Prinzipien des Strafrechts, wie sie sich aus den Strafrechten aller zivilisierten Völker herleiten, den einheimischen Strafrechten der Länder, in denen diese Verbrechen begangen wurden, und den Artikel 6 (b) des Statuts.

IX. Verantwortlichkeit von Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen für die im Anklagepunkt Drei aufgeführten Verbrechen.

Hierdurch wird Bezug genommen auf die im Anhang A dieser Anklageschrift festgestellte Verantwortlichkeit der einzelnen Angeklagten für die im Anklagepunkt Drei dieser Anklageschrift aufgeführten Verbrechen. Hierdurch wird ferner Bezug genommen auf die im Anhang B dieser Anklageschrift festgestellte Verantwortlichkeit von Gruppen und Organisationen, die darin als verbrecherische Gruppen und Organisationen bezeichnet sind, für die im Anklagepunkt Drei dieser Anklageschrift aufgeführten Verbrechen.

VORSITZENDER: Ich rufe nun den Hauptanklagevertreter für die Sowjetunion auf.

OBERSTLEUTNANT I. A. OZOL, HILFSANKLÄGER FÜR DIE SOWJETUNION:


Anklagepunkt drei – Kriegsverbrechen.


Sämtliche Angeklagte begingen vom 1. September 1939 bis 8. Mai 1945 Kriegsverbrechen in Deutschland und in allen von deutschen Truppen seit dem 1. September 1939 besetzten Ländern und Gebieten und in Österreich, der Tschechoslowakei, Italien und auf hoher See.

Sämtliche Angeklagte, im Zusammenwirken mit anderen, entwarfen und führten einen gemeinsamen Plan oder Verschwörung aus, Kriegsverbrechen, wie in Artikel 6 (b) des Statuts definiert, zu begehen. Dieser Plan sah u. a. die Führung eines »totalen Krieges« vor, sowie Kampf- und militärische Okkupationsmethoden, die in direktem Widerspruch zu Kriegsrecht und Kriegsgebräuchen standen, ferner die Begehung von Verbrechen auf dem Schlachtfeld beim Zusammenstoß mit feindlichen Armeen und gegen Kriegsgefangene und in besetzten Gebieten gegen die Zivilbevölkerung dieser Gebiete.

Die genannten Kriegsverbrechen wurden von den Angeklagten begangen, und von anderen Personen, für deren Handlungen die Angeklagten verantwortlich sind (unter Artikel 6 des Statuts), da [73] diese Personen bei Begehung der erwähnten Kriegsverbrechen in Ausführung eines gemeinsamen Plans, und Verschwörung zur Begehung der genannten Kriegsverbrechen handelten und da alle Angeklagten beim Entwurf und der Ausführung dieses Plans und Verschwörung als Führer, Organisatoren, Anstifter und Mittäter beteiligt waren.

Diese Methoden und Verbrechen stellten Verletzungen internationaler Vereinbarungen, einheimischer Strafrechte und der allgemeinen Grundsätze des Strafrechts dar, wie sie sich aus dem Strafrecht sämtlicher zivilisierter Völker herleiten und bildeten einen Bestandteil systematischen Vorgehens.


(A) Ermordung und Mißhandlung der Zivilbevölkerung von oder in besetzten Gebieten und auf hoher See.


Die Angeklagten haben während der ganzen Zeit ihrer Besetzung der von ihren Armeen überrannten Gebiete zwecks systematischer Terrorisierung der Einwohnerschaft Zivilisten ermordet und gefoltert, sie mißhandelt und ohne Gerichtsverfahren gefangen gesetzt.

Die Ermordungen und Mißhandlungen wurden auf verschiedene Weise ausgeführt, einschließlich von Erschießen, Erhängen, Vergasen, Aushungern, übermäßige Zusammenpferchung, systematische Unterernährung, systematische Aufbürdung von Arbeit über die Kraft derer, die sie auszuführen hatten; unzureichende ärztliche und medizinische Betreuung, durch Fußtritte, Prügel, Brutalität und Folter jeder Art, einschließlich des Gebrauchs glühender Eisen, Ausreißen von Fingernägeln und Vornahme von Experimenten durch Operationen usw. an lebenden Menschen. In einigen besetzten Gebieten mischten sich die Angeklagten in religiöse Angelegenheiten ein, verfolgten Angehörige der Geistlichkeit und der Mönchsorden und enteigneten Kirchengut. Sie verübten vorsätzlichen und systematischen Völkermord, d.h. die Ausrottung von Gruppen einer bestimmten Rasse oder Nationalität unter der Zivilbevölkerung gewisser besetzter Gebiete, um bestimmte Rassen, Volksklassen und nationale, rassische oder religiöse Gruppen, insbesondere Juden, Polen, Zigeuner usw. zu vernichten.

Zwecks Erlangung von Informationen wurden Zivilpersonen systematisch jeder Art von Folterungen unterworfen.

Zivilpersonen in den besetzten Gebieten wurden systematisch in »Schutzhaft« genommen, wobei sie verhaftet und ohne jedes Gerichtsverfahren und unter Versagung des üblichen Rechtsschutzes gefangengesetzt wurden, und zwar unter höchst unhygienischen und unmenschlichen Bedingungen.

In den Konzentrationslagern gab es viele Häftlinge, die man mit »Nacht und Nebel« bezeichnete. Diese waren völlig von der Außenwelt abgeschnitten und durften weder Briefe empfangen noch [74] schreiben. Sie verschwanden spurlos und die deutschen Behörden gaben nichts darüber bekannt, was mit ihnen geschehen sei.

Diese Morde und Mißhandlungen standen im Widerspruch zu internationalen Vereinbarungen, insbesondere zu Artikel 46 der Haager Bestimmungen von 1907, den Kriegsgesetzen und Kriegsbräuchen, den allgemeinen Grundsätzen des Strafrechts, wie sie sich aus den Strafrechten aller zivilisierten Völker herleiten, den einheimischen Strafgesetzen der Länder, in denen diese Verbrechen begangen wurden., und zu Artikel 6 (b) des Statuts.

Die folgenden und alle weiterhin in diesem Anklagepunkt aufgeführten Einzelheiten dienen nur als Beispiele und schließen nicht andere Fälle aus. Das Recht der Anklagebehörde, Beweis für andere Fälle der Ermordung und Mißhandlung von Zivilpersonen nachzuliefern, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

2. In der USSR, d.h. in den Sozialistischen Sowjetrepubliken von Weißrußland, der Ukraine, von Estland, Lettland, Litauen, Karelo-Finnland und der Moldau, in 19 Regionen der Sozialistischen Sowjetrussischen Bundesrepublik, und in Polen, der Tschechoslowakei, Jugoslawien, Griechenland und in den Balkanländern (im folgenden genannt die »östlichen Länder«).

Vom 1. September 1939 an, als die deutschen Streitkräfte in Polen einmarschierten, und vom 22. Juni 1941, als sie in die USSR einfielen, verfolgte die deutsche Regierung und das deutsche Oberkommando eine Politik systematischer Morde und Mißhandlungen der Zivilbevölkerung, aus und in den östlichen Ländern bei ihrer schrittweisen Besetzung durch die deutschen Armeen. Diese Ermordungen und Mißhandlungen erfolgten ohne Unterbrechung bis zur Vertreibung der deutschen Truppen aus den genannten Ländern.

Diese Morde und Mißhandlungen umfaßten:

a) Ermordungen und Mißhandlungen in Konzentrationslagern und ähnlichen von den Deutschen in den östlichen Ländern und im östlichen Deutschland geschaffenen Einrichtungen, einschließlich von Maidenek und Auschwitz.

Die erwähnten Morde und Mißhandlungen wurden auf verschiedene Weise, einschließlich aller oben erwähnter, ausgeführt, wie folgt:

Ungefähr 1500000 Personen wurden in Maidenek und ungefähr 4000000 Personen in Auschwitz umgebracht, darunter Staatsangehörige von Polen, der USSR, der Vereinigten Staaten von Amerika, von Großbritannien, der Tschechoslowakei, Frankreichs und anderer Länder.

In Lemberg und Umgebung rotteten die Deutschen ungefähr 700000 Sowjetbürger aus, darunter 70 Vertreter der Künste, der Wissenschaft und Technik, und auch Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika, von Großbritannien, der Tschechoslowakei,[75] von Jugoslawien und Holland, die hierher von anderen Konzentrationslagern gebracht worden waren.

In dem jüdischen Ghetto wurden zwischen dem 7. September 1941 und 6. Juli 1943 mehr als 133000 Personen gefoltert und erschossen.

Massenerschießungen von Einwohnern erfolgten in den Vororten der Stadt und im Wald von Livonitz.

Im Lager von Janow wurden 200000 friedliche Bürger ausgerottet. Hierbei kam es zu den ausgeklügeltsten Grausamkeiten, wie Bauchaufschlitzen und Erfrierenlassen von Menschen in Wasserfässern. Massenerschießungen fanden unter Musikbegleitung durch ein Orchester statt, das aus Häftlingen bestand.

Ab Juni 1943 ergriffen die Deutschen Maßnahmen, um die Spuren ihrer Verbrechen zu verwischen. Sie exhumierten die Leichname und verbrannten sie; sie zerkleinerten die Knochen mit Maschinen und verwendeten sie als Dünger.

Zu Beginn des Jahres 1944 vor der Befreiung durch die Rote Armee richteten die Deutschen in dem Ozarichi-Gebiet der Weißrussischen Sozialistischen Sowjetrepublik drei Konzentrationslager ohne Unterkünfte ein und sperrten dort Zehntausende aus den Nachbargebieten ein. Sie brachten viele Patienten aus Typhushospitälern in diese Lager in der Absicht und zu dem Zweck, die anderen Häftlinge anzustecken und die Krankheit in Gebieten zu verbreiten, aus denen die Deutschen von der Roten Armee vertrieben wurden. In diesen Lagern wurden viele Morde und andere Verbrechen verübt.

In der Estländischen Sozialistischen Sowjetrepublik erschossen die Deutschen Zehntausende und an einem einzigen Tage, dem 19. September 1944, erschossen sie im Lager von Kloga 2000 friedliche Bürger. Sie verbrannten die Leichen in großen Feuern.

In der Litauischen Sozialistischen Sowjetrepublik wurden Sowjetbürger in Massen ermordet, nämlich: in Panerai mindestens 100000: in Kowno mehr als 70000; in Alytus etwa 60000; in Prenai mehr als 3000; in Wiliampol ungefähr 8000; in Mariampol etwa 7000; in Trakai und Nachbarstädten 37640.

In der Lettischen Sozialistischen Sowjetrepublik wurden 577000 Personen ermordet.

Das ganze System des in allen Lagern herrschenden Regimes führte dazu, daß die Häftlinge todgeweiht waren.

Eine geheime, von Himmler persönlich im Jahre 1941 gezeichnete Anweisung »Die Verwaltung von Konzentrationslagern«, sah schwere Strafmaßnahmen gegen die Häftlinge vor. Kriegsgefangene wurden in Massen erschossen oder starben durch Kälte und Folterung.

b) Morde und Mißhandlungen an Plätzen in den östlichen Ländern und in der Sowjetunion, abgesehen von den in den Lagern [76] verübten, welche unter a) genannt sind, umfaßten zu verschiedenen Zeiten während der Besetzung durch die deutschen Armeen:

Die Vernichtung von mehr als 135000 Sowjetbürgern im Gebiet von Smolensk.

Als die Militärbehörden ersucht wurden, in der Nähe des Dorfes Kholmetz im Sychewgebiet Minen zu entfernen, trieben auf Befehl des Generalmajors Fisler, Kommandeurs der 101. deutschen Infanterie-Division, die deutschen Soldaten die Bewohner des Dorfes Kholmetz zusammen und zwangen sie, Minen von der Straße zu entfernen. All diese Menschen kamen durch explodierende Minen ums Leben.

Im Gebiet von Leningrad wurden über 172000 Personen erschossen und gefoltert. In dieser Zahl sind mehr als 20000 Personen miteinbegriffen, die in der Stadt Leningrad durch das barbarische Artillerie-Sperrfeuer und die Luftangriffe getötet wurden.

Zehntausende kamen in dem Gebiet von Stawropol in einem Panzerabwehrgraben dicht am Bahnhof von Mineralnyje Wody und in anderen Städten um.

In Pjatigorsk wurden zahlreiche Personen verbrecherischer Behandlung und Folterungen ausgesetzt, wie Aufhängen an der Decke und anderen Methoden. Viele Opfer dieser Folterungen wurden dann erschossen.

In Krasnodar wurden etwa 6700 Zivilisten durch Giftgas im Gaswagen umgebracht oder gefoltert und erschossen.

Im Gebiet von Stalingrad wurden mehr als 40000 Personen gefoltert und getötet. Nach der Vertreibung der Deutschen aus Stalingrad wurden über 1000 verstümmelte Leichen von Ortsbewohnern gefunden, die Foltermale aufwiesen. 139 Frauen wurden aufgefunden, denen die Arme in schmerzhafter Weise nach hinten gebogen und mit Draht zusammengeschnürt waren. Einigen waren die Brüste abgeschnitten und Ohren, Finger und Zehen amputiert worden. Die Leichen trugen Brandmale. Auf den Leichen der Männer war der fünfzackige Stern mit einem Eisen eingebrannt oder mit einem Messer ausgeschnitten. Einigen war der Bauch aufgeschlitzt.

In Orel wurden über 5000 Personen ermordet.

In Nowgorod und Umgebung wurden viele Tausende von Sowjetbürgern durch Erschießen, Aushungerung und Folter umgebracht. In Minsk wurden Zehntausende von Bürgern auf ähnliche Weise getötet.

In der Krim wurden friedliche Bürger auf Lastkähne getrieben, auf das Meer hinausgefahren und ertränkt; so kamen 144000 Personen ums Leben

In der Sowjet-Ukraine wurden von den Nazi-Verschwörern ungeheuerliche Verbrechen verübt. In Babi Yar bei Kiew erschossen sie über 100000 Männer, Frauen, Kinder und Greise. In dieser [77] Stadt verhafteten die Deutschen im Januar 1941 nach der Explosion im deutschen Stabsquartier in der Dzerzhinskystraße, 1250 Personen als Geiseln – Greise, Minderjährige, Frauen mit Säuglingen. In Kiew töteten sie über 195000 Personen.

In Rowno und Umgebung folterten und töteten sie über 100000 friedliche Bürger.

11000 Frauen, Greise und Kinder wurden von ihnen in Dnjepropetrowsk in der Nähe des Transportinstituts erschossen oder lebendig in eine große Schlucht geworfen.

Im Gebiet von Kamenetz-Podolsk wurden 31000 Juden erschossen und ausgerottet, darunter 13000 Personen, die aus Ungarn dorthin gebracht worden waren.

Im Gebiet von Odessa wurden zumindest 200000 Sowjetbürger getötet.

In Charkov wurden etwa 195000 Personen zu Tode gefoltert, erschossen oder in Gaswagen vergast.

In Gomel trieben die Deutschen die Bevölkerung ins Gefängnis, folterten und marterten sie, führten sie dann in das Zentrum der Stadt und erschossen sie öffentlich.

In der Stadt Lyda, im Grodnen-Gebiet, wurden am 8. Mai 19425670 Personen völlig unbekleidet in Gruppen von 100 in Verschläge getrieben und dann mit Maschinengewehren erschossen. Viele wurden begraben, während sie noch am Leben waren.

Mit den Erwachsenen rotteten die Nazi-Verschwörer unbarmherzig auch die Kinder aus. Sie töteten sie zusammen mit den Eltern, in Gruppen und einzeln. Sie töteten sie in Kinderheimen und Krankenhäusern, begruben sie bei lebendigem Leibe, warfen sie ins Feuer, erstachen sie mit Bajonetten, vergifteten sie, führten Experimente an ihnen aus, zapften ihnen Blut zum Gebrauch in der deutschen Armee ab, warfen sie ins Gefängnis und Folterkammern der Gestapo und in Konzentrationslager, wo sie durch Hunger, Folter und Seuchen ums Leben kamen.

Zwischen dem 6. September und 24. November 1942 wurden in den Gebieten von Brest, Pinsk, Kobron, Dyvina, Malority und Beresa-Kartuska etwa 400 Kinder von besonderen Strafkommandos erschossen.

Im Lager von Janow in Lemberg töteten die Deutschen 8000 Kinder in zwei Monaten.

In dem Erholungsort Tiberda töteten die Deutschen 500 Kinder, die an Knochentuberkulose litten und sich in der dortigen Heilanstalt befanden.

In der Lettischen Sozialistischen Sowjetrepublik töteten die deutschen Eindringlinge Tausende von Kindern, die sie dorthin mit ihren Eltern aus der Weißrussischen Sozialistischen Sowjetrepublik, aus Kalinin, Kaluga und anderen Gebieten der Sowjetrussischen Bundesrepublik gebracht hatten.

[78] In der Tschechoslowakei wurden über 20000 Personen in Gestapo-Gefängnissen in Brünn, Seim und an anderen Plätzen durch Folter, Prügel, Erhängen und Erschießen umgebracht. Überdies wurden viele tausend Häftlinge verbrecherischer Behandlung, Prügeln und Folterungen unterworfen.

Vor dem Kriege wie auch während des Krieges wurden tausende tschechischer Patrioten, insbesondere Katholiken und Protestanten, Rechtsanwälte, Ärzte, Lehrer usw. als Geiseln verhaftet und ins Gefängnis geworfen. Eine große Anzahl dieser Geiseln wurde von den Deutschen getötet.

Im Oktober 1941 wurde in Griechenland die männliche Bevölkerung im Alter von 16 bis 60 Jahren aus den griechischen Ortschaften Amelofito, Kliston, Kizonia, Mesovunos, Selli, Ano-Kerzilion und Kato-Kerzilion erschossen – insgesamt 416 Personen.

In Jugoslawien wurden viele Tausende von Zivilisten ermordet. Andere Beispiele sind unten im Paragraphen D, »Ermordung von Geiseln«, aufgeführt.

VORSITZENDER: Absatz (B) auf Seite 16 wurde vom Hauptanklagevertreter der französischen Republik verlesen. Absatz 2 auf Seite 17 wurde von ihm ausgelassen. Wäre es also nicht besser, wenn sie mit Absatz 2 auf Seite 17 (Seite 30 der deutschen Anklageschrift) fortfahren würden?

OBERSTLEUTNANT OZOL:

2. Aus den östlichen Ländern:

Die deutschen Besatzungsbehörden deportierten ungefähr 4978000 Sowjetbürger aus der Sowjetunion zu Sklavenarbeit.

750000 tschechoslowakische Staatsangehörige wurden zur Zwangsarbeit aus der Tschechoslowakei in das Innere Deutschlands verschleppt und in die deutsche Kriegsmaschine eingespannt.

Am 4. Juni 19 41 wurde in der Stadt Zagreb (Jugoslawien) eine Sitzung von deutschen Vertretern unter dem Vorsitz des Gesandtschaftsrats von Troll einberufen. Der Zweck dieser Sitzung war, Mittel für die Deportation der jugoslawischen Einwohnerschaft von Slowenien bereitzustellen. Zehntausende von Personen wurden in Ausführung dieses Planes deportiert.


VORSITZENDER: Wollen Sie bitte Absatz 2 auf Seite 18 (Seite 32 der deutschen Anklageschrift) verlesen?


OBERSTLEUTNANT OZOL:

2. In den östlichen Ländern:

In Orel wurden Kriegsgefangene durch Aushungern, Erschießen und dadurch, daß sie den Unbilden der Witterung schutzlos ausgesetzt wurden, sowie durch Vergiften umgebracht.

[79] Auf Befehl des Oberkommandos und des Hauptquartiers der Sipo und des SD wurden Sowjet-Kriegsgefangene in Massen ermordet. Zehntausende von Sowjet-Gefangenen wurden im »Groß-Lazarett« in Slavuta gefoltert und ermordet.

Die in Abschnitt VIII, A 2 oben angeführten viele Tausende von Personen waren ebenfalls Sowjet-Kriegsgefangene.

Kriegsgefangene, die flohen und wieder gefangen wurden, wurden der Sipo und dem SD zur Erschießung übergeben.

Franzosen, die mit der Sowjetarmee kämpften, wurden, wenn sie gefangen wurden, der Vichy-Regierung zur weiteren »Veranlassung« ausgefolgt.

Im März 1944 wurden 50 RAF-Offiziere, die aus Stalag Luft III in Sagan entflohen waren, nach der Wiedergefangennahme ermordet.

Im September 1941 wurden 11000 kriegsgefangene polnische Offiziere im Katyn-Walde in der Nähe von Smolensk getötet.

Das deutsche Kommando und die Besatzungsbehörden, vornehmlich leitende Beamte der Polizei, der SS-Truppe (Generalleutnant der Polizei Rosener) und des Verbindungsstabes (General Kübler und andere) befahlen in der Zeit von 1941 bis 1943 die Erschießung von Kriegsgefangenen.


VORSITZENDER: Nun bitte Absatz 2 des Abschnitts (D).


HAUPTMANN V. V. KUCHIN, HILFSANKLÄGER FÜR DIE SOWJETUNION:

2. In den östlichen Ländern: In Kragnevatz, in Jugoslawien, wurden im Oktober 19412300 Geiseln erschossen.

In Kraljevo, in Jugoslawien, wurden 5000 Geiseln erschossen.


VORSITZENDER: Wollen Sie sich bitte jetzt dem 2. Absatz von (E) auf Seite 21, Seite 37 der deutschen Anklageschrift zuwenden.


HAUPTMANN KUCHIN: 2. Östliche Länder:

Während der Besetzung der östlichen Länder führte die deutsche Regierung und das deutsche Oberkommando systematisch fortgesetzte Plünderungen und Zerstörungen aus, einschließlich der folgenden:

Auf dem Gebiet der Sowjetunion zerstörten oder beschädigten die Nazi-Verschwörer aufs schlimmste 1710 Städte und mehr als 70000 Ortschaften und Dörfer, mehr als 6000000 Gebäude und machten ungefähr 25000000 Personen obdachlos.

Unter den Städten, die die schlimmsten Zerstörungen erlitten, sind Stalingrad, Sewastopol, Kiew, Minsk, Odessa, Smolensk, Nowgorod, Pskow, Orel, Charkow, Woronesh, Rostow am Don, Stalino und Leningrad.

[80] Aus einem offiziellen Memorandum des deutschen Kommandos geht klar hervor, daß die Nazi-Verschwörer die völlige Vernichtung ganzer Sowjetstädte geplant haben. In einem streng geheimen Befehl des Chefs des Stabes der Seekriegsleitung (SKL. Ia, 1601/41, datiert vom 29. IX. 1941), der nur an die Stabsoffiziere gerichtet war, hieß es:

»Der Führer ist entschlossen, die Stadt Petersburg vom Erdboden verschwinden zu lassen. Es besteht nach der Niederwerfung Sowjetrußlands keinerlei Interesse an dem Fortbestand dieser Großsiedlung. Auch Finnland hat gleicherweise kein Interesse an dem Weiterbestehen der Stadt unmittelbar an seiner neuen Grenze bekundet. Die ursprüngliche Forderung der Marine auf Schonung der Werft-, Hafen- oder sonstigen marinewichtigen Anlagen sind dem OKW bekannt, ihre Erfüllung jedoch angesichts der Grundlinie des Vorgehens gegen Petersburg nicht möglich. Es ist beabsichtigt, die Stadt erst einzuschließen und durch Beschuß mit Artillerie aller Kaliber und laufendem Lufteinsatz dem Erdboden gleichzumachen.... Das Problem des Verbleibens und der Ernährung der Bevölkerung kann und soll von uns nicht gelöst werden. Ein Interesse an der Erhaltung auch nur eines Teiles der Bevölkerung besteht in diesem Existenzkrieg unsererseits nicht.«

Die Deutschen zerstörten 427 Museen, unter ihnen die reichhaltigen Museen von Leningrad, Smolensk, Stalingrad, Nowgorod, Poltava und andere.

In Pjatigorsk bemächtigten sie sich der Kunstschätze, die vom Rostow-Museum dorthin gebracht worden waren.

Die Verluste, die die Kohlenindustrie im Stalingebiet erlitt, belaufen sich auf 2000000000 Rubel. Riesenhafte Zerstörungen wurden in den industriellen Anlagen in Makajewka, Carlowka, Jenakiewo, Konstantinowka und Mariupol durchgeführt, von wo fast alle Maschinen und Fabrikanlagen weggeschleppt wurden.

Für den Diebstahl in größtem Ausmaß und die Zerstörung von industriellem, kulturellem und anderem Gut, waren die Vorgänge in Kiew typisch. Mehr als 4000000 Bücher, Zeitschriften und Handschriften (von welchen viele sehr wertvoll und sogar einzigartig waren) und eine große Anzahl von Kunsterzeugnissen und verschiedenartigen Wertgegenständen wurden gestohlen und weggeschleppt.

Viele wertvolle Kunsterzeugnisse wurden von Riga weggetragen.

Das Ausmaß der Plünderung kultureller Wertgegenstände ist durch die Tatsache bewiesen, daß 100000 wertvolle Bände und [81] 70 Kisten voll alter Zeitschriften und kostbarer Monographien allein von Rosenbergs Stab weggeschleppt wurden.

Weitere Beispiele dieser Verbrechen sind unter anderem:

Mutwillige Verwüstung der Stadt Nowgorod samt vielen historischen und künstlerischen Denkmälern. Mutwillige Verwüstung und Plünderung der Stadt und der Provinz Rowno. Zerstörung von industriellen, kulturellen und anderen Gutem in Odessa. Zerstörung von Städten und Dörfern in Sowjet-Karelien. Zerstörung kultureller, industrieller und anderer Gebäude in Estland.

Zerstörung medizinischer und prophylaktischer Institute, Zerstörung der Landwirtschaft und Industrie in Litauen, Zerstörung von Städten in Lettland.

Die Deutschen zeigten besonderen Haß gegen der Sowjetbevölkerung teure kulturelle Denkmäler. Sie zerteilten das Gut des Dichters Puschkin in Michajlowskoje, entweihten sein Grab und zerstörten die benachbarten Dörfer und das Mönchskloster von Swjatogonsk.

Sie zerstörten das Gut und Museum von Leo Tolstoj, »Jasnaja Poljana«, und entweihten das Grab des großen Schriftstellers. In Klin zerstörten sie das Tschaikowsky-Museum und in Penaty das Museum des Malers Repin und vieler anderer.

Die Nazi-Verschwörer zerstörten 1670 griechisch-orthodoxe Kirchen, 237 römisch-katholische Kirchen, 67 Kapellen, 532 Synagogen, usw. Ferner zertrümmerten und entweihten sie in sinnloser Zerstörungswut die wertvollsten Denkmäler der christlichen Kirche, wie z.B. Kiew-Petscherskaja Lavra, Novy Jerusalem im Istringebiet und die ältesten Mönchskloster und Kirchen.

Zerstörungen kultureller, industrieller und anderer Bauten in Estland: Niederbrennung vieler tausende Wohnbauten: Verschleppung von 10000 Kunstwerken; Zerstörung medizinischer und prophylaktischer Anstalten; Plünderung und Verschleppung von ungeheuren Mengen von landwirtschaftlichem Viehbestand, einschließlich Pferden, Kühen, Schweinen, Geflügel, Bienenstöcken und landwirtschaftlichen Maschinen aller Art nach Deutschland.

Verwüstung der Landwirtschaft, Versklavung der Bauern und Plünderung von Viehbestand und landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Litauen.

Zerstörung der Landwirtschaft der lettischen Republik durch Plünderungen von Viehbestand, landwirtschaftlichen Maschinen und Erzeugnissen.

Rosenbergs Stab hat 100000 wertvolle Bände und 70 Kisten mit alten Zeitschriften und wertvollen Monographien weggebracht; Bibliotheken und andere Kulturgebäude wurden zerstört.

Das Ergebnis dieser Plünderungs- und Zerstörungspolitik war die Verwüstung des Landes und äußerstes Elend.

[82] Der Gesamtbetrag des der USSR zugefügten materiellen Schadens wurde, nach staatlichen Preisen von 1941, auf 679000000000 Rubel geschätzt.

Nach der Besetzung der Tschechoslowakei am 15. März 1939 beschlagnahmten und stahlen die Angeklagten große Vorräte von Rohstoffen, Kupfer, Zinn, Eisen, Baumwolle und Nahrungsmitteln, veranlaßten die Verschleppung großer Mengen von Eisenbahnwagen und vieler Maschinen, Wagen, Dampfschiffe und Oberleitungsomnibusse nach Deutschland; beraubten Bibliotheken, Laboratorien und Kunstmuseen ihrer Bücher, Gemälde, Kunstgegenstände, wissenschaftlichen Apparate und Einrichtungen, stahlen alle Goldreserven und ausländische Zahlungsmittel der Tschechoslowakei einschließlich 23000 kg Gold im Nominalwert von 5265000 Pfund Sterling; erwarben auf betrügerische Weise Kontrolle über tschechische Banken und viele tschechische industrielle Unternehmungen und plünderten diese; und stahlen, plünderten und unterschlugen auf verschiedene Art tschechoslowakisches öffentliches und privates Eigentum. Die Gesamtsumme der wirtschaftlichen Plünderung der Tschechoslowakei durch die Angeklagten von 1938 bis 1945 wird auf 200000000000 Tschechenkronen geschätzt.


(G) Frevelhafte Zerstörung von großen und kleinen Städten und Dörfern und Verwüstungen ohne militärisch begründete Notwendigkeit.


»Die Angeklagten zerstörten in frevelhafter Weise große und kleine Städte...«

VORSITZENDER: Wollen Sie bitte auf Absatz 2 (G) übergehen? Der französische Anklagevertreter hat den ersten Absatz gelesen.

HAUPTMANN KUCHIN: Ich fing an...


VORSITZENDER: Ich glaube, daß der erste Absatz bereits verlesen wurde. Wir können beim zweiten Absatz beginnen: »In den östlichen Ländern verfolgten die Angeklagten...«


HAUPTMANN KUCHIN: 2. Östliche Länder.

In den östlichen Ländern verfolgten die Angeklagten eine Politik der frevelhaften Zerstörung und Verwüstung. Einige Einzelheiten davon sind – unter Vorbehalt weiteren Beweisvorbringens – im vorangehenden Abschnitt: »Plünderung öffentlichen und privaten Eigentums« behandelt.

In Griechenland wurden die Dörfer Amelofito, Kliston, Kizonia, Messovunos, Selli, Ano-Kerzilion und Kato-Kerzilion völlig zerstört.

In Jugoslawien machte der deutsche Militärbefehlshaber am 15. August 1941 amtlich bekannt, daß das Dorf Skela auf Befehl [83] des Kommandanten durch Feuer dem Erdboden gleichgemacht und die Einwohner getötet worden seien.

Auf Befehl des Feldkommandanten Hörsterberg zerstörte eine Strafexpedition, bestehend aus SS-Truppen und Feldgendarmerie die Dörfer Makovac und Kriva Reka in Serbien, wobei alle Einwohner getötet wurden.

General Fritz Neidhold (369. Infanterie-Division) gab am 11. September 1944 den Befehl, die Dörfer Zagniezde und Udora zu zerstören, wobei alle Männer gehängt und alle Frauen und Kinder vertrieben wurden.

Auch in der Tschechoslowakei richteten die Nazi-Verschwörer sinnlose Zerstörungen bewohnter Ortschaften an. Lezaky und Lidice wurden niedergebrannt und die Einwohner getötet.


(H) Zwangsweise Rekrutierung von Zivilarbeitern.


Überall in den besetzten Gebieten rekrutierten die Angeklagten die Einwohner zwangsweise zur Arbeit und verlangten ihre Dienstleistungen...

VORSITZENDER: Ich glaube, daß Abschnitt (H) schon gelesen wurde, der erste Teil des Abschnitts (H). Sie brauchen bloß Absatz 2 (H) zu Lesen.

HAUPTMANN KUCHIN: 2. Östliche Länder:

Aus der in Anklagepunkt Drei VIII B 2 erwähnten großen Zahl von Bürgern der Sowjetunion und der Tschechoslowakei wurden viele so zur Zwangsarbeit angezogen.


IX. Verantwortlichkeit von Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen für die im Anklagepunkt Drei aufgeführten Verbrechen.


Hierdurch wird Bezug genommen auf die im Anhang A dieser Anklageschrift festgestellte Verantwortlichkeit der einzelnen Angeklagten für die im Anklagepunkt Drei dieser Anklageschrift aufgeführten Verbrechen. Hierdurch wird ferner Bezug genommen auf die im Anhang B dieser Anklageschrift festgestellte Verantwortlichkeit von Gruppen und Organisationen, die darin als verbrecherische Gruppen und Organisationen bezeichnet sind, für die im Anklagepunkt Drei dieser Anklageschrift aufgeführten Verbrechen.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 2, S. 71-84.
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