Handschuhe

[362] Handschuhe, ahd. hantscuoh, mhd. hantschuoch, hentschuoch, ist ein seit den ältesten Zeiten als Schmuck und Auszeichnung, wie zum Schutz getragenes Kleidungsstück; namentlich gehören sie zur Bekleidung und zum Ornat weltlicher und geistlicher Grossen. Die Pelzhandschuhe wie überhaupt die gröberen waren Klotzhandschuhe, d.h. bloss mit einem Däumling versehen. Die höfische Sitte erweiterte den Gebrauch dieses Kleidungsstückes, und schon im 11. Jahrh. wurden buntgestickte Frauenhandschuhe getragen. Mitten auf dem Handrücken war ein grösserer Edelstein angebracht, kleinere Steine und Perlen sonst dazu verwendet. Die anständigste Farbe war damals schon die weisse, der Stoff bald Seide, bald feines Leder. Sie reichten bald bloss bis zum Handgelenk, bald bis zum Ellenbogen. Die Ringe wurden über dem Handschuh getragen.

Handschuh als Rechtssymbol. Mit dargereichtem oder hingeworfenem Handschuh wurden bei Franken, Alamannen, Langobarden und Sachsen Güter übergeben, gleichsam ausgezogen und abgelegt. Zum Zeichen ausgebrochenen Bannes warf der König oder Richter den Handschuh hin und erklärte damit den Verbrecher alles seines Gutes für verlustig. Verbreiteter als die beiden genannten Anwendungen des Handschuhes ist der im ganzen Mittelalter gebräuchliche Wurf des Handschuhes als Aufforderung zum Kampf. Endlich bezeichnet der Handschuh Verleihung einer Gewalt von seiten der Höheren auf einen Geringeren; Boten wurden durch Überreichung des Handschuhes und Stabes von Königen entsendet. Städten, welchen der Kaiser Marktrecht giebt, sendet er seinen Handschuh.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 362.
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