Pfarrer

[772] Pfarrer. Das Wort ist eine Ableitung von »die Pfarre, Pfarrei«, welches seinerseits von kirch.-lat. parochia = Sprengel eines Bischofs kommt; der griechische Stamm παροικία bedeutet ursprünglich das Wohnen an einem Ort als Fremder, später Bischofssprengel, gleichsam Bei- oder Umwohnung eines Bischofs. Die Entstehung des Pfarramtes liegt in der Errichtung christlicher Gemeinden auf dem Lande, über welche von dem in der Stadt wirkenden Bischof städtische Presbyter gesetzt wurden. Der Name dieser Kleriker war presbyter, z. T. mit dem Zusatze parochianus oder parochialis; als Vorsteher einer Gemeinde, plebs, heisst er plebanus. mhd. liutpriester, welcher Name zwar meist nur den Archipresbytern zukommt, deren Kirchen das Taufrecht besitzen; andere Namen sind rector (ecclesiae), pastor, curatus, d.h. mit einem Benefizium versehen, [772] persona ecclesiae. Zu den älteren Parochialkirchen oder Taufkirchen traten im Mittelalter Privatkirchen auf den Gütern der Grundherrn, oratoria, capellae, in welchen bloss Messe gelesen, aber nicht getauft wurde; doch erhoben sich viele derselben mit der Zeit zu wirklichen Pfarrkirchen.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 772-773.
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