Pfarrer

[473] Pfarrer ist überhaupt gleichbedeutend mit Geistlicher (s. Geistlich), bei den Evangelischen aber wird darunter ein bei einer Kirchengemeinde angestellter verstanden, welcher den öffentlichen Gottesdienst, die Sacramente und pfarramtlichen Handlungen verwaltet, der geistliche Führer der Gemeinde ist, das Kirchenvermögen und meist auch die Schulen beaufsichtigt. An manchen Orten heißt indeß nur der erste Geistliche der Gemeinde Pfarrer, auch Oberpfarrer oder erster Pfarrer, hat aber häufig noch einen andern Titel, wie z.B. Kirchenrath und Superintendent. Pfarrer kommt von dem lat. parochus her und bedeutet eigentlich den Verweser eines geistlichen Amtsbezirks oder einer Parochie, daher Pfarr- oder Parochialkirche die Hauptkirche, zum Unterschiede von den Filialkirchen, heißt, bei welcher ein Pfarrer angestellt ist.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 473.
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