Gottesdienst

[252] Gottesdienst ist jede Bezeigung eines Gott ergebenen und Gott liebenden Gemüths. Da der wahre Christ sein ganzes Leben, wie sein ungetheiltes Herz Gott widmen soll, so muß eigentlich sein ganzes Dasein eine stete Übung des Gottesdienstes sein. Doch versteht man vorzugsweise unter Gottesdienst nur diejenigen äußerlichen Handlungen, welche eine Gott wohlgefällige Gesinnung ausdrücken. Man muß sich hüten, mit dem Worte Gottesdienst den heidnischen Begriff zu verbinden, als ob durch Ausübung irgend einer Handlung Gott ein wirklicher Dienst gethan werde, denn nicht bedarf, wie die Heiden meinten, Gott des Menschen, sondern allein der Mensch Gottes, und der Fromme dient nicht Gott, sondern nur seinem eignen wahren Besten. Man unterscheidet öffentlichen und Privatgottesdienst, indem man unter jenem die gemeinschaftlichen religiösen Übungen der Menschen, unter diesem jede von dem Einzelnen abgesondert oder mit seiner nächsten Umgebung gepflegte Bezeigung religiöser Gesinnung versteht.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 252.
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Mitarbeit: Hoffsümmer, Willi

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