Bewaffneter Gottesdienst

[706] Bewaffneter Gottesdienst, Gottesdienst, bei dem die Soldaten ihr Ober- u. Untergewehr bei sich führen; ward im Kriege von 1741 von Leopold von Dessau zuerst eingeführt u. in der Folge bei der preußischen Armee beibehalten, so daß die Truppen selbst im Frieden bewaffnet zur Kirche kommen u. vor derselben ihre Gewehre in Pyramiden zusammenstellen, nach beendigtem Gottesdienst aber in Parade vor dem vornehmsten Offizier vorbeimarschiren. Beim Gottesdienst im Freien bleiben die Soldaten während desselben unter den Waffen; die Infanterie nimmt nur das Gewehr bei Fuß, die Cavallerie bleibt zu Pferde; sämmtliche Truppen sind im Viereck um den Prediger aufgestellt; durch Zusammenstellung der Trommeln der Infanterie wird ein Altar gebildet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 706.
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