Geraldus, S. (4)

[392] 4S. Geraldus, Conf. (13. Oct. al. 20. Juni). Dieser hl. Geraldus, frz. St-Géraud, regierender Graf von Aurillac (Orilhac) in der Auvergne, wurde nach Butler (XIV. 613) im J. 855 geboren als der Sohn des Grafen Geraldus und seiner Gemahlin Adaltrudis. Diese erhielten schon bei seiner Geburt besondere Zeichen von Gott, daß Er ihn zu außerordentlichen Dingen berufen habe. Nach dem Tode seines Vaters übernahm er (in der 2. Hälfte des 9. Jahrh.) die Regierung, welche er mit Milde, Gerechtigkeit und Gottesfurcht führte. Seine Person stellte er möglichst zurück; er verzieh gern ihm zugefügtes Unrecht, und soll einst einem Dieb, welcher in sein Schloß einbrach, zugerufen haben, er möge sich sein still halten, daß ihn Niemand höre. Er ist der Stifter des Klosters Aurillac (Aureliacum), wo er nach seinem Tode begraben wurde. Sieben Jahre vor seinem Tode verlor er das Gesicht. Diese schwere Prüfung gereichte ihm zum Heile, da es dem innerlichen Leben, welchem er sich seit Langem hingegeben hatte, sehr förderlich war. Er starb zu Cezeinac en Guercy am 13. Oct. 909. Von der Congregation zu Clugny wurde er zu den vorzüglichsten Fürsprechern derselben gezählt. In Abbildungen trägt er nach Migne eine Kirche. Seine Uebertragung wird am 20. Juni begangen. (VI. 277. cf. Jun. IV. 66.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 2. Augsburg 1861, S. 392.
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