Aargau

[3] Aargau, 16. Cant. der Schweiz seit 1798, 251/2 QM. groß, 200000 E., größere Hälfte prot., gränzt an das Großherzogth. Baden, die Cantone Basel, Solothurn, Bern, Luzern, Zug, Zürich; Hügelland, von den Ausläufern der Alpen und dem Jura durchzogen. Der Aargau war größtentheils habsburg. Besitzthum, wurde 1415 von den Schweizern erobert und bevogtet; die Vogteien empörten sich 1798 und der erste Consul schuf den Canton in seinem jetzigen Umfange, in welchem ihn der Wiener Congreß erhielt. Mit 1830 fing für den Aargau die neue Revolutionsperiode an; die Verfassung wurde demokratisirt und durch sie festgesetzt, daß die Staatsbehörden nach dem Grundsatze der Parität aus Katholiken und Reformirten bestellt werden sollten, aber seitdem wurde consequent gegen die Rechte der katholischen Cantonsbürger gearbeitet. 1835 veranlaßte das Gebot unbedingter Eidleistung, das den [3] katholischen Geistlichen angesonnen wurde, eine Gährung in den katholischen Bezirken, und die Regierung half sich durch eine zürchische Occupation. Bald nahm sie die Klöster, 7, darunter Muri, Wettingen und Hermetschwyl die bedeutendsten, unter Administration und verbot die Novizenaufnahme, 1841 aber wurde durch eine neue Verfassung die paritätische Vertretung in den Staatsbehörden aufgehoben und nach der Kopfzahl geordnet. Ein Aufstand der kath. Bezirke Muri und Baden wurde mit Waffengewalt niedergeschlagen und es erfolgte eine zweite Occupation durch Truppen aus Zürich, Baselland und Bern. Am 13. Jan. 1841 decretirte der Gr. Rath Aufhebung aller Klöster, obwohl durch die Bundesverfassung der Bestand der Klöster ausdrücklich garantirt war; die Tagsatzung erklärte sich aber, als Hermetschwyl und 2 kleine Klöster restituirt wurden, in der Mehrheit den 13. Aug. 1843 befriedigt und ließ die kathol. Cantone und Oesterreich protestiren. Von dem auf 7 Mill. Fr. gewertheten Klostervermögen wurde 1 Mill. an die kath. Gemeinden abgegeben, die andern 6 sind durch die Occupationskosten und durch die Staatsverwaltung um 78 Proz. geschwunden, d.h. die Gebäude sind noch allein übrig. An den Freischaarenzügen gegen Luzern 1835 und 46 nahm das protestantische Aargau lebhaften Antheil und die Regierung betheiligte sich durch ein Mitglied und Ueberlassung von Geschütz und Waffen. Der Sonderbundkrieg krönte endlich die radikalen Wünsche. Seitdem hat der Canton viele Experimente mit seiner Verfassung gemacht, aber eine wohlfeilere Staatsverwaltung, der Hauptwunsch des Volkes, ist bisher nicht erzielt worden. Obwohl der Aargau eine der fruchtbarsten und gewerbsamsten Landschaften Europas ist, nimmt die Verarmung von Jahr zu Jahr zu, und als ein Beweis dafür, die Auswanderung.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 3-4.
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