Alibi

[120] Alibi, 1. anderswo, an einem andern Ort, in einem andern Fall; 2. im Strafproceß die Schutzbehauptung des Angeklagten, er habe sich zur Zeit der That an einem andern Orte befunden und könne deßhalb physisch unmöglich der Thäter sein.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 120.
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