Analogie

[171] Analogie bezeichnet die Uebereinstimmung eines Dinges mit einem andern in bestimmten Eigenschaften oder Verhältnissen, und darauf wird vielfach der Schluß gegründet, daß diese Uebereinstimmung auch in anderen Eigenschaften und Verhältnissen stattfinde, woraus sich die analogische Erkenntniß bildet. Indessen hat das Wort Analogie in den verschiedenen Wissenschaften verschiedene Bedeutung. In der protest. Theologie bedeutet Analogie des Glaubens das Verhältniß der einzelnen Glaubensartikel zu einander, um sie wechselseitig durch einander zu erläutern und zu bestätigen, soll also die Tradition ersetzen. Der Jurist leitet durch Analogie eine Rechtsbestimmung in Ermangelung eines wirklichen Gesetzes aus den gesetzlichen Bestimmungen für einen ähnlichen Fall ab; der Grammatiker erklärt eine dunkle Stelle aus dem Geiste des Schriftstellers und seiner Schreibart, oder er bildet analoge Wortformen nach gegebenen; der Arzt schließt aus analogen Krankheitserscheinungen auf die gleiche oder ähnliche Ursache. In der Mathematik bezeichnet Analogie die Uebereinstimmung der Größenverhältnisse, die Proportionalität.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 171.
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