Auditor

[322] Auditor, in deutschen Heeren ein Rechtsbeamter, welcher die Untersuchungen führt und überhaupt das rechtliche Verfahren einleitet; von Karl V. aus Spanien gebracht.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 322.
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