Austritt

[349] Austritt, die Entweichung eines Schuldners oder gerichtlich Bedrohten uns dem Lande; – die Niederlegung seiner Vollmacht von Seiten eines Abgeordneten; – der Augenblick, wenn ein Himmelskörper hinter einem andern, der ihn deckte (d.h. zwischen ihm und dem Auge des Beobachters stand), oder aus dem Schatten eines andern wieder hervorkommt.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 349.
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