Bailli

[384] Bailli (Ballji), mittelalterlich lat. Bajulus, am griechisch-byz. Hofe als Bajulos der Oberaufseher der Kinder, als Balio der von den Venetianern in Konstantinopel ernannte Vorsteher der fremden Kaufleute, auch der Titel des venetian. Gesandten; bei den Johanniterrittern balious, eines der 8 Mitglieder des Kapitels und Ballei sein Bezirk; in Frankreich Bailli ursprüngl. Anführer des Heerbanns, später der von einem [384] Feudalherrn bestellte Richter, oder auch von dem Könige eingesetzt, den Patrimonialgerichten entsprechend u. die erste Instanz bildend; in England Baillif unter den ersten Normannen der Grafschaftsvorsteher, jetzt eine Art Gerichtsdiener; nur in einigen Städten hat der oberste Beamte noch diesen Titel.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 384-385.
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