Bailli

[220] Bailli (fr., spr. Ballji, engl. Daillif, von Bajulus herstammend), 1) Beamter in Frankreich, in den ältesten Zeiten Anführer des Heerbanns (B. d'épée), zugleich aber auch Domänenverwalter u. Richter; später ward das Gesetz nur im Namen des B. verwaltet, dem blos die executive Gewalt blieb (Amtmann). Auch Rittergutsbesitzer stellten B-s an. In den letzten Jahrhunderten wurden zu den B-s, die nur Schatten von Handhabern der Gerechtigkeit waren, meist unwissende u. gemeine Personen genommen, u. die Würde (Baillage) derselben kam dadurch so in Mißcredit, daß ein B. auf der Bühne eine stehende Maske für einen anmaßenden, bestechlichen, ränkevollen u. unwissenden Beamten ward. 1770 wurden die königlichen, 1789 die Privat-B-s abgeschafft, u. die Tribunaux de première instance traten an ihre Stelle; 2) in England sonst Vorsteher von Unterabtheilungen der Grafschaften, jetzt 3) eine Art Huissier, deren jeder Sheriff einige unter sich hat; 4) in einigen englischen Städten noch der oberste Stadtbeamte; in London so v.w. Lordmayor.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 220.
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