Beilager

[462] Beilager nennt man die von verschiedenen Feierlichkeiten begleitete Vollziehung der Ehe von Personen der höchsten Stände. Wie die Trauung, so wurde auch das B. oft durch einen Vertreter, Gesandten, abgehalten, was dadurch geschah, daß sich letzterer in Gegenwart der höchsten Herrschaften neben der hohen Braut einige Minuten auf ein Ruhebett legte.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 462.
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