Decret

[300] Decret, in einer Prozeßsache alle richterlichen Bescheide und Verfügungen an die Parteien; entweder bloß proceßleitenden (Ladungen, Bekanntmachungen, Aufträge) oder entscheidenden Inhalts (Endurtheile über Haupt- oder Nebenpunkte). – Decretum Divi Marci, Verordnung des Kaisers Mark Aurel, daß der Gläubiger, welcher den Schuldner durch Selbsthilfe zur Zahlung zwingt, zur Strafe sein Forderungsrecht verliert. – Decretum Gratiani, s. Gratian. – D., auch die von der höchsten Staatsgewalt an einzelne Personen oder Behörden ergehenden Befehle, z.B. Anstellungs-D. etc.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 300.
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