Delatoren

[310] Delatoren, lat., Ueberbringer, Angeber, Ankläger von Staatsverbrechen, politische Denuncianten. Nachdem Tiberius das republik. Majestätsgesetz in ein Hochverrathsgesetz gegen den Kaiser umgewandelt, wurden die D. sehr zahlreich und furchtbar, zumal weil sie 1/4 des Vermögens eines Verurtheilten erhielten und ihre Namen verschwiegen blieben. Bessere Herrscher erließen Edicte gegen die D., doch selbst die Verordnung des Antonius Pius, wornach jeder D. mit dem Tode bestraft werden sollte, der seine Anzeige nicht zu beweisen vermochte, hemmte nur vorübergehend das schändliche Gewerbe, weil dieses eine Frucht der röm. Despotie war. – Delatorisch, angeberisch, verleumderisch.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 310.
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