Devolution

[366] Devolution, lat., Abwälzung; im bürgerlichen Rechte so viel wie Heimfall, d.h. die Vererbung an eine andere Person als den gewöhnlichen Erben; im Kirchenrechte der Verlust eines Patronats bei Besetzung der Pfarreien und der Heimfall desselben an den Bischof, wenn der Patronatsherr sein Recht nicht ausgeübt oder mißbraucht hat.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 366.
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