Domcapitel

[424] Domcapitel, das Capitel einer bischöflichen oder erzbischöflichen Kirche, welches mit dem Bischof oder Erzbischof an der Spitze das Domstift bildet. Außer den Dom- oder Stiftsherren oder Canonikern gehörten als Dignitare zum D. der Propst (praepositus capituli, Capitelsvorstand) und der Dekan, als Dignitare oder mit Personat (Ehrenwürde) der Chordirector, Scholaster (Vorstand der Domschule), der Kirchenschatzmeister, Custos, Wirthschafter u.s.f., gewöhnlich auch ein Theologus und Pönitentiar. Heutzutage bestehen die 4 ersten Capitelswürden nur noch in Oesterreich; in Preußen und Bayern gibt es nur noch Propste und Dekane, in Hannover und in der oberrhein. Kirchenprovinz nur Dekane, wobei die übrigen Würden dem Namen und wohl auch den Geschäften nach fortbestehen. Im Mittelalter waren die Domcapitularen die obersten Räthe und Wahlherrn der Fürstbischöfe, jetzt sind sie gewöhnlich Mitglieder des Ordinariates, des stehenden Senates der Bischöfe und Erzbischöfe, an deren Rath od. Einwilligung letztere in gewissen, vom canon. Recht näher bestimmten Fällen gebunden sind. Die Gestaltung des D.s ist übrigens seit 1803 sehr verschiedenartig geworden. Im Allgemeinen überwacht es mit dem Bischof Lehre, Sitten u. Disciplin der Diöcese, hält den Gottesdienst an der Kathedrale oder Metropole als Mustergottesdienst aufrecht und wählt nach dem Ableben des Bischofs oder Erzbischofssede vacante – einen Capitular-Vikar oder Bisthumsverweser, welcher den Sprengel bis zur Besetzung des Stuhles verwaltet. – Domvicar oder Dompräbendar heißt der Stellvertreter eines Domherrn für Gottes dienst und Seelsorge.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 424.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika