Oeffentliche Meinung

[378] Oeffentliche Meinung, das Urtheil, das sich bei einem Volke über eine öffentliche Angelegenheit bildet, ist vielmal zuerst Vorurtheil, bildet sich aber allmälig an den Thatsachen aus und wirkt dann, ob langsam oder schnell, mit unwiderstehlicher Gewalt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 378.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: