Präfect

[599] Präfect, lat. praefectus, Vorsteher, Vorgesetzter, bei den alten Römern Titel einer großen Anzahl von Verwaltern niederer [599] u. höherer Aemter (praefecturae) Die bekanntesten sind: der P. urbi in frühester Zeit der Statthalter in Rom für den abwesenden König, dann für die Consuln; unter den Kaisern übte der P. urbi die meisten Befugnisse der Aedilen und Prätoren; p. praetorio, seit Augustus der Oberbefehlshaber der Prätorianer, der Gouverneur der Stadt Rom und der Umgegend, später auch mit civilrechtlicher Gewalt; nach der Eintheilung des Reichs in 4 praefecturae durch Konstantin d. Gr. war der p. praetorio der Generalstatthalter einer praefectura. – P. (préfet), in Frankreich der erste Verwaltungsbeamte eines Departements, von der Regierung ernannt und unmittelbar unter dem Ministerium stehend, steht gleichsam an der Spitze der Gemeindeverwaltungen, indem fast alle Gemeindebeschlüsse der Bestätigung des P. bedürfen. Er präsidirt den P.urrath, der in Streitigkeiten über administrative Gegenstände entscheidet und gibt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid. Bei einem Systemwechsel in Frankreich verlieren in der Regel alle P. ihre Plätze und räumen sie den Männern der andern Partei ein.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 599-600.
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