Prätor

[602] Prätor, bei den alten Römern nach den Consuln der zweithöchste Staatsbeamte, anfangs allein der Richter in Rom, später auch Verwalter einer Provinz und Militärcommandant. Zuerst gab es nur einen P. in der Stadt (p. urbanus), bei der zunehmenden Bevölkerung wurde ein zweiter für die Processe der Fremden ernannt (p. peregrinus); im 1. punischen Kriege kam ein P. für die Verwaltung Siciliens hinzu, dann einer für Sardinien, nach dem 2. punischen Kriege 2 für Spanien; Sulla hob die Zahl auf 8, Cäsar auf 16. S. Edicte. – Praetura, das Amt des P.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 602.
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