Prätor

[556] Prätor war im alten Rom zuerst der vorzugsweise Titel der Magistratsperson, welche zur Wahrnehmung der Gerechtigkeitspflege im 4. Jahrh. v. Chr. gewählt wurde, weil die Consuln der häufigen Kriege wegen meist von Rom abwesend waren. Der Prätor war die vornehmste Magistratsperson nach den Consuln, die er in ihrer Abwesenheit vertrat; in der Stadt gingen zwei Lictoren, außerhalb derselben sechs mit Fasces vor ihm her, er trug eine vorn mit einem Purpurstreifen gezierte Toga und verwaltete sein Amt ein Jahr. Er selbst wählte eine hinreichende Anzahl von Personen, die während seiner Amtsführung ihn als Richter unterstützten und wenn er zu Gericht saß, war ein Spieß oder ein Schwert vor ihm aufgestellt. Die Zunahme der Geschäfte machte 227 v. Chr. die Ernennung von zwei Prätoren nothwendig und nachdem sich die röm. Herrschaft außer Italien verbreitete, wurden auch welche für die Provinzen erwählt, sodaß es unter Jul. Cäsar 10 Prätoren, später unter manchen Kaisern noch mehre gab.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 556.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: