Rechtswissenschaft

[679] Rechtswissenschaft, wissenschaftliche Ergründung, Darstellung und Fortbildung des Rechtes, die sich bewähren kann in der Gerichtspraxis, Literatur u. auf den Rechtsschulen (Universitäten), unter denen man aber im weitern Sinn auch die auseinandergehenden Richtungen der Rechtskundigen versteht, wie man von Romanisten u. Germanisten, von der historischen u. philosophischen Rechtsschule spricht, wie ehemals im röm. Rechte von den Sabinianern, Cassianern und Proculejanern.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 679.
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