Referiren

[682] Referiren, lat.-dtsch., berichten, vor tragen; Referat, der Vortrag; Referent, der vortragende Beamte; Referendär, in mehren deutschen Staaten die unterste Stufe bei Regiminal- und Gerichtsstellen, ein Beamter ohne Gehalt, unter der Aufsicht des Präsidenten arbeitend, ohne Stimme im Collegium.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 682.
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