Replik

[707] Replik, zweiter Vortrag des Klägers als Erwiederung auf die Antwort des Beklagten; repliciren, erwiedern; replica, ital., die Wiederholung einer Gesangweise von einer Stimme, die vorher eine andere vortrug.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 707.
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