Rückfall

[783] Rückfall (morbus recidivus), Wiederkehr einer scheinbar oder wirklich gehobenen Krankheit; im Strafrecht die Wiederholung des gleichen Verbrechens.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 783.
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