Schlüsselgewalt

[98] Schlüsselgewalt, Schlüsselamt Petri, die oberste Leitung und Regierung der Kirche auf Erden; schon im alten Testamente erscheinen die Schlüssel als Symbol der obersten Gewalt über ein Haus oder Reich (Jes. 22, 20.), der Ausdruck S. aber gründet sich besonders auf Matth. 16, 19., wo der Herr dem Petrus die Schlüssel des Himmelreiches verheißt. Die Fülle der S. ruht im Papste (deßhalb gehören Schlüssel auch zu den besondern Insignien des Papstthums), durch ihn haben die übrigen Vorsteher u. Diener der Kirche Antheil an der S. Diese wird gewöhnlich eingetheilt in die Gewalt der Weihe (Consecration des Leibes und Blutes Christi u. Verwaltung der übrigen Sacramente. auch Predigt und Auslegung der hl. Schrift) und in die Gewalt der Jurisdiction (das Recht, Gesetze zu geben und davon zu dispensiren, Strafen zu verhängen und nachzulassen, Ablässe zu ertheilen). Im [98] engern Sinne versteht man unter S. nur die sacramentale S. d.h. die Vollmacht Sünden nachzulassen oder zu behalten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 98-99.
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