Steuerruder

[333] Steuerruder Steuer, breites, starkes am Hintertheile des Schiffes senkrecht durch Hacken u. Oefen befestigtes, wie eine Thür in den Angeln bewegliches Holz, durch dessen Drehen dem Schiffe die Richtung gegeben wird. Am S. findet sich auf Seeschiffen entweder der Steuermann selbst, oder dieser gibt dem Manne, der es hält, die nöthigen Weisungen. Der Steuermann steht dem Capitän zunächst und ist in den nautischen Wissenschaften vollständig unterrichtet; die Steuermannskunst betrifft alles, was auf die Richtung des Schiffes Bezug hat, auf die Berechnung des zurückgelegten u. noch zu machenden Weges, die Ortsbestimmung u.s.w.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 333.
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