Selbstbestimmung

[561] Selbstbestimmung heißt die aus inneren, im Subjekt selbst liegenden Gründen entspringende Fassung eines Entschlusses. Vgl. Freiheit, Person.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 561.
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