1363. Die Wunderfliegen zu Allendorf.

[1100] (S. Kirchhof Bd. II. Nr. 260.)


Im Jahre 1590 hat sich zu Allendorf an der Werra ein großes Wunder begeben, nämlich dergestalt, daß einem kleinen Knäblein, dem Holzvogt daselbst[1100] zuständig, nachdem er große unsägliche Schmerzen im Haupte und auf der einen Seite im Auge erlitten, eine große Menge Fliegen täglich daraus hervorgelangt wurden. Dies Wunder ist dem Landgrafen Wilhelm zu Hessen angezeigt worden, der den Knaben vor sich bringen und etliche Fliegen in seiner Gegenwart aus dem Haupte ziehen ließ. Zu verschiedenen Malen sind innerhalb sieben Wochen dem Knaben 270 Fliegen aus dem Auge gelangt worden, und also im Ganzen lebendige und todte Fliegen mehr denn 800. Landgraf Wilhelm legte sich eine derselben auf die Hand, die flog davon. Wie man nun aber in den Predigten für diesen Knaben ein gemeines Gebet gethan, hat sich erst seine Pein im Haupte gemehrt, dann aber, ebenso wie die Fliegen nachgelassen. Oftmals hat es auch um diesen Knaben viele Rüthlein und Reiser geworfen, jedoch Niemand hat gesehen, woher oder wer sie geworfen.

Kaum war nun der Sohn obgedachten Holzvogts dieser Fliegen, so ihm ins Auge gelangt, entledigt, daß es ihm im Gesicht jedoch nicht schadete, ist der Unfall an seinen andern Sohn, des vorigen Bruder gerathen, also daß demselben aus dem linken Auge mit großen Schmerzen Stücklein von einer alten gekalkten Wand gelangt wurden, nämlich 46 Stück den 13. November, Vormittags 8 Stück und ein Stück von der Rinde eines Weißbrod oder Wecken, so groß als ein Frankfurter Pfennig, am 14. desselben Monats 45 Stück. Dies hat dem Knaben unsägliche Schmerzen gebracht, sonderlich wenn er geweint hatte und der Kalk naß geworden war, wo er ihm dann in das Auge gebissen hat. So sind mit der Zeit mehr denn 1500 Stücke Kalk, etliche wie ein Viertelthaler, daran man noch sehen konnte, wie an die Wand mit Kreide geschrieben oder gekratzt war, aus dem Auge gelangt.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 1100-1101.
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