Rübezahl vexiret einen Junckern.

[325] Im Jahr 1532. hat einer von Adel / ein rechter Tyran und Wüterich / einem seiner Unterthanen oder Bauren aufferlegt / er solle ihm eine überaus grosse Eiche außm Walde mit seinen Pferden und Wagen heimführen /[325] mit hefftiger Betraubung höchster Straffe und Ungenade / da er solches nicht thun / und solchem Befehl nicht nachkommen werde. Der Bauer sahe / daß es ihm unmüglich war / seines Junckern Befehl zu verrichten / ist mit Seufftzen und grosser Klag in den Wald gangen. Da kömpt zu ihm der Rübezahl / in eines Menschen Gestalt / und fragt / was die Vrsache sey / solches seines Hertzeleids und Kümmernüß? Demselbigen erzehlet der Bauer den gantzen Handel nacheinander. Der Rübezahl spricht / er soll guts Muts und unbekümmert seyn / und nur wiederum heim zu Hause gehen / denn er wol die Eiche seinem Junckern oder Lehnherrn balde und ohne Verzug in seinē Hoff führen wolte. Als nun der Bauer kaum recht heim kommen war / nimpt der Rübezahl die grosse ungeheure schwere Eiche / sampt ihren[326] dicken und starcken Esten und wirfft sie dem Edelman für seinen Hoff / und vermacht unn versperret ihm beydes mit dem Stamme und grossen ungeheuren Esten dermassen das Thor / daß er weder aus noch ein hat kommen können und dieweil die Eiche härter als Stahl worden war / also / daß sie auff keinerley Weise noch Wege / auch mit galitzer Gewalt nicht könte zerhauen oder zerschlagen werden / hat der Edelman aus unvermeidlicher Noth an einem andern Orte / im Hoffe müssen durch die Mauren brechen / und ein neu Thor nicht ohne grosse Beschwerung und Vnkosten machen und zu richten lassen vide Fincelium l. 2. zu diesen Juncker / wie ich mich bedüncken laße / ist auch hingehörig / was die erneuerte und vermehrte lustige Gesellschafft schwatzet und schertzet p.m. 24. Da die Bauren / aus der Lytaney[327] singen: Vor allem Vbel; Vor Wasser und Feuersnoth. Vor unsers lieben Junckers Gesundheit; behüt uns lieber HErre GOTT. Ja es gehöret noch weiter auch hieher was ich sonsten wieder einen Bauerplacker auffgesetzet habe / und sich auff folgende Art verhelt:


Bauer /

Per Anagramma

Raub.


Ich glaube sicherlich / daß niemand auff der Erden /

Er sey auch / wer er woll' / mehr kan geplaget werden;

Als wie der Bauers-Mann: bald ängstet ihn der Schufft /

Bald wird er gar zum Raub in der Soldaten Klufft.

Confer ulterius die Abschickung der Esel in Parnassum.[328]


Quelle:
Praetorius, Johannes: DaeMonoLogia RVbInzaLII sILesII. Leipzig, Arnstadt 1662, S. 325-329.
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