Archimedisches Prinzip

[293] Archimedisches Prinzip, Gesetz vom Auftrieb. Jeder in eine Flüssigkeit untergetauchte Körper erleidet in derselben einen Auftrieb gleich dem Gewicht der vom Körper verdrängten Flüssigkeit (vgl. Auftrieb).

Ist das Gewicht des Körpers kleiner als der Auftrieb, so steigt der Körper in die Höhe, so weit, bis der Auftrieb des schwimmenden Körpers gleich dessen Gewicht ist, im umgekehrten Fall sinkt der Körper zu Boden. Dieses Gesetz läßt sich auch auf andre beschleunigende Kräfte als die Schwere anwenden. Erleidet die Volumeinheit einer Flüssigkeit die Beschleunigung einer Kraft a, die Volumeinheit eines in die Flüssigkeit eingetauchten Körpers diejenige einer gleichgerichteten Kraft b, so erzeugt, je nachdem a Archimedisches Prinzip b, entweder ab eine negative oder ba eine positive Beschleunigung des eingetauchten Körpers gegenüber der Flüssigkeit. Diesem Gesetze gemäß erklärt sich die Lagerung verschieden schwerer, rotierender Flüssigkeiten unter der Wirkung der Zentrifugalkraft, sowie die Abstoßung der diamagnetischen Körper von den Polen eines Magnets, letzteres durch die Annahme, daß paramagnetische Körper stärker magnetisch polarisiert werden als der sie umgebende mit Luft erfüllte Raum, diamagnetische weniger stark (s. Diamagnetismus unter Magnetismus).

Aug. Schmidt.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 293.
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