Auxiliarkreuzer

[418] Auxiliarkreuzer heißt man die transatlantischen Dampfer von großer Geschwindigkeit (17–23 Knoten pro Stunde), die im Kriegsfall als Kreuzer Verwendung finden sollen.

England, Deutschland und Frankreich besitzen deren eine größere Zahl. Durch eine Staatsbeihilfe werden die Schiffe schon beim Neubau so eingerichtet, daß sie in kürzester Zeit zu militärischen Zwecken mit Erfolg verwendet werden können. Sie haben dementsprechend nachstehende Bedingungen zu erfüllen: 1. große Sicherheit der Schwimmfähigkeit durch Anwendung einer großen Anzahl wasserdichter Abteilungen (s. Drainageeinrichtung); 2. Anordnung der Kohlenbunker derart, daß Maschinen- und Kesselanlage Kohlenschutz gegen feindliche Geschosse besitzt; 3. Vorkehrungen auf Oberdeck zur Aufstellung von Schnellfeuerkanonen; 4. Einbau eines Raumes nach Art der Kriegsschiffe zum Stauen von Munition; 5. geschützte Lage der Ruder- und Steuereinrichtung, möglichst unterhalb der Wasserlinie.

T. Schwarz.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 418.
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